Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25042013.pdf

- S.27

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Seit Unterfertigung des Fruchtgenussvertrages sind auf den dem Fruchtgenussvertrag unterliegenden Vertragsgrundstücken zusätzliche Baumaßnahmen (u.a. die Errichtung einer 400m Laufbahn und die Aufstockung des Garderobengebäudes sowie
ein Tribünenbau) durchgeführt worden. Die Anlagen wurden größtenteils mit
31.12.2007 in Betrieb genommen und von der OSVI betrieben, wodurch es zu einer
Ausdehnung des Fruchtgenussrechtes gekommen ist.
Bereits mit Schreiben vom 07.09.2005 hat das Amt für Sport der MA V den damaligen
Vizebürgermeister der Stadt Innsbruck und jetzigen GF der OSVI darauf aufmerksam
gemacht, dass es notwendig sein wird, die Fruchtgenussverträge zwischen der Stadt
Innsbruck und der OSVI und zwischen der ISpA und der OSVI auf die neu geschaffenen Nutzungen abzustimmen sowie die Beschlüsse in den zuständigen Gremien der
beteiligten Institutionen herbeizuführen. Auch vom Wirtschaftstreuhänder wurde der
ISpA mit Schreiben vom 15.05.2009 empfohlen, die neu geschaffenen Gebäude und
Liegenschaften durch den Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung in den Fruchtgenuss mit einzubeziehen.
Auf eine Ergänzungsvereinbarung zum Fruchtgenuss hin angesprochen, hat der damalige GF der ISpA die Auskunft erteilt, dass dem Vertragspartner OSVI ein dementsprechender Vertragsentwurf zur Unterzeichnung vorliegt. Die Kontrollabteilung hat
daher empfohlen, um einen möglichst raschen Vertragsabschluss bemüht zu sein.
Dazu gab die ISpA im Rahmen ihrer damaligen Stellungnahme bekannt, dass dem
Geschäftsführer der OSVI am 08.06.2009 per E-Mail eine Ergänzungsvereinbarung
zum Fruchtgenussvertrag übermittelt worden sei. Als Grund für die Nichtunterzeichnung der Zusatzvereinbarung gab der Geschäftsführer der OSVI fehlende Beschlüsse in seinen Gremien an. Überdies sicherte der seinerzeitige Geschäftsführer der
ISpA zu, weitere Bemühungen zu einem raschen Vertragsabschluss zu setzen.
Bei ihrer im darauffolgenden Jahr durchgeführten Follow up – Einschau stellte die
Kontrollabteilung fest, dass zwischen der Stadt Innsbruck und der OSVI bis zum Prüfungszeitpunkt Ende Jänner 2011 noch kein Einvernehmen darüber erzielt werden
konnte, wer Fruchtgenussberechtigte/r ist. Im Zuge der Follow up – Einschau 2011
gab die Gesellschaft bekannt, dass nach mehrmaliger Urgenz am 25.01.2012 eine
Besprechung mit der Stadt Innsbruck betreffend die Ausdehnung des Fruchtgenussrechtes stattgefunden habe und mittlerweile ein Entwurf einer StS-Vorlage vorläge.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2012 wurde der Kontrollabteilung ein Nachtrag
zum Fruchtgenussvertrag vom 19.12.2003 übermittelt, welcher von den Vertragsparteien OSVI, ISpA und der Stadt Innsbruck im Feber bzw. März 2012 rückwirkend mit
Beginn 01.05.2009 unterfertigt worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Die ISpA hat am 21.07.2009 der OSVI für die Leichtathletikanlage (400m Laufring,
Tribüne und Garderobengebäude) ein zusätzliches Jahresfruchtgenussentgelt von
netto rd. € 17,7 Tsd. für den Zeitraum vom 01.05. bis 31.12.2009 vorgeschrieben. Ein
diesbezüglicher Zahlungseingang war nach Rücksprache mit der Assistentin der Geschäftsführung bis zum Prüfungszeitpunkt November 2009 jedoch nicht erfolgt.

Zl. KA-00379/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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