Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25042013.pdf
- S.83
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der Praxis wurde der Bezug über Anweisung der jeweiligen Geschäftsführung jährlich
um 3,0 % angehoben.
Bezüglich des Beschäftigungsausmaßes der Geschäftsführer-Assistentin wurde festgestellt, dass dieses ab April 2010 von 30 auf 40 Wochenstunden aufgestockt worden
ist. Nach den Berechnungen der Kontrollabteilung wäre die in diesem Zusammenhang mit Zustimmung der damaligen Bürgermeisterin und des Aufsichtsratsvorsitzenden vorgenommene Anhebung ihres Monatsbezuges um rd. € 83,00 brutto monatlich
höher zu bemessen gewesen.
Anlässlich ihres 10-jährigen Dienstjubiläums ist der Geschäftsführer-Assistentin im
Jahr 2011 vom Geschäftsführer der IMG eine Nettoprämie in der Höhe von
€ 1.000,00 gewährt worden. In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung
empfohlen, für bisher nicht geregelte maßgebliche Tatbestände der arbeitsrechtlichen
Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wie Jubiläumsgeld und Bezugsvalorisierung, entsprechende Grundsatzbeschlüsse in den Gremien der IMG herbeizuführen. Darüber hinaus wurde empfohlen, die Inhalte des Dienstzettels in weiterer
Folge zu ergänzen und mit Datum und Unterschrift zu versehen.
Die IMG wies in der Stellungnahme darauf hin, dass der Dienstzettel zwischenzeitlich
aktualisiert und mit den noch fehlenden Bestandteilen ausgestattet worden sei.
Als Nachweis hiefür ist der Kontrollabteilung im Zuge der laufenden Follow up – Einschau der vervollständigte Dienstzettel der betroffenen Dienstnehmerin vorgelegt
worden. Die von der Kontrollabteilung monierten Grundsatzbeschlüsse zu maßgeblichen, bisher nicht geregelten, arbeitsrechtlichen Belange stehen noch aus.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
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Anlässlich der Verifizierung sonstiger betrieblicher Aufwendungen hat die Kontrollabteilung bemerkt, dass die Unterhaltsreinigung der von der IMG bezogenen Büroräumlichkeiten an eine Reinigungsfirma vergeben ist, wofür zum Zeitpunkt der Prüfung ein
monatlicher Pauschalpreis von € 208,49 zzgl. USt zu entrichten war. Eine Vereinb arung hierüber datierte vom 13. November 2007. Die Kontrollabteilung vermisste darin
aber eine Beschreibung des zu erbringenden Leistungsumfanges ebenso wie eine
Regelung über die Modalitäten allfälliger Preisanpassungen.
Es wurde daher empfohlen, den von der IMG im Zusammenhang mit der Büroreinigung gewünschten Leistungsumfang zu definieren und gleichzeitig mit der ausführenden Firma die für Preiserhöhungen maßgeblichen Parameter festzulegen.
Diesbezüglich gab die IMG im Zuge des Anhörungsverfahrens bekannt, dass der
Leistungsumfang der Büroreinigung definiert und die jährlichen Indexanpassungen
vertraglich geregelt worden seien.
Zl. KA-00379/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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