Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25042013.pdf
- S.89
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zuteilen. Die Geschäftsführung der TFG hat diesem Ersuchen entsprochen und mit
E-Mail vom 17.08.2012 eine Stellungnahme bzw. Sachverhaltsdarstellung abgegeben. Aufgrund der Tatsache, dass mehrere Passagen des Vorberichtes Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse, insbesondere über das Interne Kontrollsystem (IKS) der Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft beinhaltet hatten, ersuchte die Geschäftsführung
der TFG, die Behandlung der IKS-relevanten Teile des Vorberichtes in die vertrauliche Sitzung des Gemeinderates zu verlegen.
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Der gegenständliche Bericht wurde in der Sitzung des gemeinderätlichen Kontrollausschusses am 20.09.2012 zur Kenntnis genommen und – um einerseits die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu schützen und andererseits auch den inhaltlichen Zusammenhang des Berichtes aufrechtzuerhalten – die Berichterstattung an
den Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck zur Gänze in einer nicht öffentlichen Sitzung beschlossen. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat
den in Rede stehenden Bericht in seiner vertraulichen Sitzung am 11.10.2012 behandelt.
Die aus Gründen des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses von der Geschäftsführung der TFG angeführten Textziffern des ursprünglichen Berichtes waren für die aktuelle Follow up – Einschau insofern nicht maßgeblich, als auf deren Darstellung zur
Gänze verzichtet worden ist und trotzdem alle Follow up-relevanten Sachverhalte in
diese Einschau mit aufgenommen werden konnten. Somit bleiben die von der Geschäftsführung der TFG punktuell angesprochenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auch im Zuge der Follow up – Prüfung 2012 gewahrt.
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Die seit dem damaligen Anhörungsverfahren neuen Fakten und Veranlassungen in
der Abwicklung des Betrugsfalles am Flughafen Innsbruck waren nunmehr Gegenstand der aktuellen Follow up – Einschau 2012:
Auszug aus den (damaligen) Schlussbemerkungen der Kontrollabteilung
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Zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung war aus dem bestehenden Notariatsakt
in Höhe von € 185.000,00 noch ein Restbetrag in Höhe von €125.000,00 (zzgl. ve reinbarter Zinsen) zur Zahlung offen, welcher infolge des eingetretenen Terminverlustes aufgrund der Nichtbegleichung der für den Monat Feber 2012 vorgesehenen Rate
zur Gänze vollstreckbar wäre. Zudem wurde der TFG vom Gericht bereits im Strafverfahren ein Teilschadensbetrag im Ausmaß von € 665.000,00 zugesprochen.
Auf Basis der in dieser Angelegenheit zur Verfügung gestellten Prüfungsunterlagen
bestätigte die Kontrollabteilung, dass die Absicherung dieser TFG-Forde-rungen aufgrund der auf dem Liegenschaftsbesitz des Verurteilten eingetragenen Simultanhypothek zugunsten der TFG im Rahmen der Möglichkeiten (Vorlasten- und Schätzwertsituation) gegeben ist.
Was die (gänzliche) Abdeckung dieser Forderungen anbelangt, verwies die Kontrollabteilung insgesamt darauf, dass der Gesamtforderungsbetrag in Höhe von
€ 790.000,00 aufgrund der Vorlasten - und Schätzwertsituation der pfandrechtlich belasteten Immobilien nicht erzielbar erschien.
Selbst unter Zugrundelegung eines restlichen Schadensbetrages von € 456.815,47
(entspricht der vom vormaligen TFG-Wirtschaftsprüfer als der TFG tatsächlich entstandener Schaden genannten Summe abzüglich der als Schadenswiedergutma-
Zl. KA-00379/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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