Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-27012010.pdf

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-1-

Landes Tirol und die Mietzinsbildung
nach Auslaufen der Wohnbauförderungsdarlehen bei den Wohnungen
der IIG betrifft.

K u r z p r o t o k o l l
G R - S i t z u n g
2 7 . 1 . 2 0 1 0

1.

Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG), Wertanpassung
der Richtwertmieten

Antrag von StRin Mag.a Schwarzl und
GRin Dr.in Krammer-Stark:
Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Arbeitsgruppe soll auch die Möglichkeit haben, unabhängige ExpertInnen
beizuziehen.
Mag.a Schwarzl und Dr.in Krammer-Stark,
beide e. h.
Antrag von Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger und GR Gruber:

Die Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin wird ersucht, die Umsetzung
der im Aufsichtsrat der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG)
beschlossenen schrittweisen rückwirkenden Heranführung der seit dem Jahr 1999
nicht valorisierten Richtwertmietzinse an
den aktuellen Richtwert samt nachfolgender Valorisierung hintanzuhalten.

Der Gemeinderat möge beschließen:

Gleichzeitig ersucht der Gemeinderat um
die Einsetzung einer Arbeitsgruppe aus
VertreterInnen aller Gemeinderatsfraktionen und der Geschäftsführung der IIG, die

Dipl.-Ing. Sprenger und Gruber, beide e. h.

1.

Der Gemeinderat möge beschließen:

aufbauend auf vollständig von der IIG
zur Verfügung zu stellenden quantitativen und qualitativen Daten über die
herrschenden unterschiedlichen Formen der Mietzinsbildung in den städtischen Wohnungen, über die aktuell
vorgesehen und gestoppte rückwirkende Valorisierung, über rechtliche
Voraussetzungen und Möglichkeiten
sowie sozialpolitisch gerechte sinnvolle Formen der Mietzinsbildung in
"Stadtwohnungen"
einen durchdachten, sozialen und
nachhaltigen Vorschlag für eine sozial
ausgewogene Mietzinsbildung in den
dem Richtwert unterliegenden Wohnungen der IIG erarbeitet,
der dann vom Gemeinderat der Frau
Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin der IIG zur Umsetzung empfohlen werden soll.

2.

Darüber hinaus befasst sich die
Arbeitsgruppe langfristig mit der künftigen Mietzinsbildung in den "Stadtwohnungen", vor allem was Vorschläge an die Wohnbauförderung des

GR-Sitzung 27.1.2010

Die Frau Bürgermeisterin hat die Geschäftsführung der IIG anzuweisen, die
Mieten für jene Wohnungen, für die die
Mietzinsbildung nach dem Richtwertmietzins erfolgt, mit 90 % des jeweils aktuellen
Betrages des Richtwertmietzinses
vorzuschreiben.

Antrag der SPÖ:
1.

Der Gemeinderat spricht sich gegen
die Wertanpassung der Richtwertmieten bei den von der IIG genannten
zirka 1.280 Mietwohnungen aus, deren Mieten auf dem zwischen 1999
und 2008 jeweils geltenden Richtwertmietzins eingefroren wurden.

2.

Des weiteren möge der Gemeinderat
beschließen dass die Richtwertmieten
der IIG auf die Richtwertbasis des
Niveaus von 1999 zurückgeführt werden und ab sofort die laufende Valorisierung erfolgt.

Grünbacher, Buchacher, Eberl, Marinell,
Dipl.-HTL-Ing. Peer, Pipal, Dr.in PokornyReitter und Praxmarer, alle e. h.
Antrag der SPÖ:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin wird ersucht, sich in der IIG
dafür einzusetzen, dass alle Mieterhöhungen der IIG zur Beschlussfassung dem