Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-29032012.pdf

- S.62

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Zur aktuellen Follow up – Prüfung 2011 teilte die Geschäftsführung der Naturstrom
Mühlau GmbH mit, dass es durch die beschriebene Vorgangsweise gelungen wäre,
am 19.09.2011 einen Teilbetrag der Förderung in Höhe von € 167.811,00 zu lukri eren. Die Auszahlung der restlichen Fördermittel in Höhe von € 34.458,00 wäre a bhängig von der behördlichen Löschung zweier in der Realität nicht mehr existierender
Wasserrechte im Wasserbuch. Die dafür notwendige(n) Einigung(en) über die weitere
Vorgangsweise hinsichtlich der letztmaligen Vorkehrungen würde(n) auf der Seite der
zuständigen Behörden „hängen“. Die Geschäftsführung kündigte im Hinblick auf die
restlichen Fördermittel in Höhe von € 34.458,00 an, weiterhin um eine entsprechende
Auszahlung bemüht zu sein.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.

38

Der Bericht der Kontrollabteilung über die stichprobenartige Prüfung der Gebarung
und Jahresrechnung 2006 der ISpA GmbH, Zl. KA-11867/2009, wurde am
18.01.2010 fertig gestellt. In Verbindung mit den damaligen Prüfungsfeststellungen
hatte die Kontrollabteilung mehrere Empfehlungen ausgesprochen, deren Umsetzung
bereits im Zuge des seinerzeitigen Anhörungsverfahrens bzw. der Follow up – Einschau 2010 erledigt oder zugesichert worden ist. Der Stand der offen gebliebenen
Anregungen war Gegenstand dieser aktuellen Follow up – Einschau 2011:

39

Im Jahr 2003 ist in Anbetracht der damals vorherrschenden Eigentümer- und Betriebsstrukturen des Sport- und Freizeitparks Tivoli-Neu, der Bob- und Rodelbahn,
des Eisstadions, usw. eine gemeinsame Betriebsführung der Sportstätten angestrebt
worden. In diesem Zusammenhang wurde der mit der OSVI im Jahr 2000 abgeschlossene Geschäftsbesorgungsvertrag in einen Fruchtgenussvertrag umgewandelt.
Dadurch ist der gesamte Sport- und Freizeitpark Tivoli-Neu seit 01.01.2004 der OSVI
zur Nutzung überlassen und von dieser auf eigenen Namen und Rechnung betrieben
worden. Hierfür erhielt die ISpA ein jährliches Fruchtgenussentgelt.
Seit Unterfertigung des Fruchtgenussvertrages sind auf den dem Fruchtgenussvertrag unterliegenden Vertragsgrundstücken zusätzliche Baumaßnahmen (u.a. die Errichtung einer 400m Laufbahn und die Aufstockung des Garderobengebäudes sowie
ein Tribünenbau) durchgeführt worden. Die Anlagen wurden größtenteils mit
31.12.2007 in Betrieb genommen und von der OSVI betrieben, wodurch es zu einer
Ausdehnung des Fruchtgenussrechtes gekommen ist.
Bereits mit Schreiben vom 07.09.2005 hat das Amt für Sport der MA V den damaligen
Vizebürgermeister der Stadt Innsbruck und jetzigen GF der OSVI darauf aufmerksam
gemacht, dass es notwendig sein wird, die Fruchtgenussverträge zwischen der Stadt
Innsbruck und der OSVI und zwischen der ISpA und der OSVI auf die neu geschaffenen Nutzungen abzustimmen sowie die Beschlüsse in den zuständigen Gremien der
beteiligten Institutionen herbeizuführen. Auch vom Wirtschaftstreuhänder wurde der
ISpA mit Schreiben vom 15.05.2009 empfohlen, die neu geschaffenen Gebäude und
Liegenschaften durch den Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung in den Fruchtgenuss mit einzubeziehen.
Auf eine Ergänzungsvereinbarung zum Fruchtgenuss hin angesprochen, hat der damalige GF der ISpA die Auskunft erteilt, dass dem Vertragspartner OSVI ein dement-

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Zl. KA-00200/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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