Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-29032012.pdf
- S.64
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Hierzu bemerkte die Kontrollabteilung ergänzend, dass die Vorschreibung des zusätzlichen Jahresfruchtgenussentgeltes der Jahre 2009 und 2010 evident zu halten
und jener Institution, welcher „künftig“ das Fruchtgenussrecht an der Leichtathletikanlage eingeräumt wird, jedenfalls in Rechnung zu stellen wäre.
Auch in dieser Angelegenheit verwies die ISpA in der Follow up – Prüfung 2011 auf
die am 25.01.2012 mit der Stadt Innsbruck abgehaltene Besprechung sowie auf den
mittlerweile vorliegenden Entwurf einer StS-Vorlage.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Die Kontrollabteilung fasste im Bericht Zl. KA-02036/2010 vom 31.05.2010 ihre Prüfungsergebnisse über die Einschau in die Gestion der Wohnungsmieten bei der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG & Co KG) zusammen. Der Fortschritt der
angekündigten Umsetzungsmaßnahmen betreffend die nach Durchführung des Anhörungsverfahrens und der letztjährigen Follow up – Einschau 2010 (teilweise) offen
gebliebenen Empfehlungen aus diesem Bericht wurde im Rahmen der aktuellen
Follow up – Prüfung erneut hinterfragt:
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Bei einer Reihe von überprüften Mietverhältnissen bemängelte die Kontrollabteilung,
dass die vertraglich vorgesehenen Wertanpassungen teilweise gar nicht bzw. allenfalls nur unregelmäßig durchgeführt worden sind. Dazu empfahl die Kontrollabteilung
generell, eine regelmäßige Anpassung der (Haupt-)Mietzinse entsprechend den mietvertraglichen Wertsicherungsmodalitäten vorzunehmen. Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren verwies die IIG & Co KG allgemein darauf, den (Vor-)Bericht der Kontrollabteilung zum Anlass zu nehmen (und die IIG & Co KG dies auch bereits vor Beginn der damaligen Prüfung beabsichtigt hatte), sämtliche Mietverhältnisse bzw.
Mietzinse einer eingehenden Prüfung zu unterziehen (z.B. Übereinstimmung Mietvertrag mit Erfassung in EDV bzw. Vorschreibung an den Mieter). Dabei handelte es sich
um ein längerfristiges Projekt, wobei der Zeitpunkt des Abschlusses damals noch
nicht abgeschätzt werden konnte. Zum Thema der zukünftigen termingerechten Valorisierung der Mietzinse wurde darauf verwiesen, dass dies spätestens mit Überarbeitung sämtlicher Mietverhältnisse sichergestellt sein würde. In der Follow up – Einschau 2010 berichtete die IIG & Co KG erneut, dass im Jahr 2010 ein Projekt zur
Überprüfung aller Mietverträge gestartet worden wäre. In diesem Zuge sollten nicht
nur die Mietzinsgestaltung in den Verträgen, sondern auch die Wertsicherungsvereinbarungen überprüft werden. Aufgrund des Arbeitsumfanges wären bis zum damaligen Zeitpunkt rd. 1/3 der Verträge überprüft und bei Notwendigkeit EDV-mäßig korrigiert worden. Letztlich wurde darauf verwiesen, dass vorgesehen war, das Projekt
mit Jahresende 2011 abzuschließen. In der Folge wäre es sodann möglich, sämtliche
Mietzinse fristgerecht anzugleichen.
Anlässlich der nunmehrigen Follow up – Einschau 2011 zu dieser Thematik befragt,
berichtete die IIG & Co KG, dass die Überprüfung aller Wohnungs- und Geschäftsraummietverträge der IIG & Co KG im Frühjahr 2011 abgeschlossen werden konnte.
Es wären rd. 6.000 Wohnungsmietverhältnisse und ca. 250 Geschäftsraummietverträge auf ihre Übereinstimmung zwischen vertraglicher Regelung und EDV-mäßiger
Datenbankerfassung kontrolliert worden. Diese Überprüfung habe sich explizit auch
auf die Titulierung und die Anwendung des „richtigen“ Hauptmietzinses sowie die
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Zl. KA-00200/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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