Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-29032012.pdf
- S.67
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Vor der Gründung der ISD wurden die Wohn- und Pflegeheime der Stadtgemeinde
Innsbruck vom ISF betrieben, welcher auch in seinem Namen am 02.02.1989 mit
dem Land Tirol als damaligem Sozialhilfeträger eine Rahmenvereinbarung über die
Hilfestellung an pflegebedürftige Personen abgeschlossen hat. Dieser Rahmenvertrag wurde vor allem aus steuerrechtlichen Überlegungen erstellt, da es mit dieser
Rechtskonstruktion möglich ist, die Heimbewohner von der Bezahlung der Umsatzsteuer zu befreien.
Im Zuge der seinerzeitigen Übertragung der drei städtischen Wohnheime Pradl, Hötting und Saggen an den ISF wurde eine „Ergänzende Vereinbarung zum Rahmenvertrag über die Hilfestellung an pflegebedürftige Personen vom 02.02.1989“ erarbeitet,
welche mit Wirkung vom 01.01.1995 in Kraft getreten ist. Diesbezüglich lag der Kontrollabteilung ein vom Land Tirol und dem ISF unterfertigter, jedoch undatierter Vertrag vor.
Zwar wurde der Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten aus dem letztgültigen
Rahmenvertrag über die Hilfestellung an pflegebedürftige Personen vom ISF auf die
ISD mit 01.01.2003 vom Justiziariat des Landes Tirol nachgekommen, der Abschluss
eines neuen Rahmenvertrages zwischen dem Land Tirol und der ISD war bis zum
Prüfungszeitpunkt im Juni 2010 allerdings noch nicht erfolgt.
Die Kontrollabteilung empfahl daher, beim Land Tirol die Anpassung des Rahmenvertrages bzw. die Erstellung einer neuen Leistungsvereinbarung mit Nachdruck zu urgieren und um eine ehestmögliche Übereinkunft bemüht zu sein. Dazu äußerte sich
die Gesellschaft in ihrer damaligen Stellungnahme, dass der Wunsch, einen den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechenden Rahmenvertrag zu schließen, sowohl von
Seiten des Landes Tirol als auch von Seiten der Gesellschaft bestünde.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2010 teilte die Gesellschaft dazu mit, dass mit
der Sozialabteilung des Landes Tirol mehrfach Kontakt gepflogen und zuletzt in einem Telefonat am 17.01.2011 die Übermittlung eines Vertragsentwurfes zugesagt
worden sei.
In ihrer Stellungnahme zur aktuellen Follow up – Einschau 2011 erklärte die Gesellschaft, dass am 13.01.2012 ein Verhandlungsgespräch über den Entwurf einer Leistungsvereinbarung zwischen den Vertretern des Landes Tirol, der Stadt Innsbruck
und der ISD stattgefunden habe und dabei über den Inhalt dieses Vertrages Einigung
erzielt werden konnte. Nunmehr werde das Abkommen in den hierfür zuständigen
Gremien des Landes Tirol, der Stadt Innsbruck und der ISD zur Vorlage gebracht.
Nach Genehmigung der beschlussfassenden Organe stünde einer Unterfertigung
nichts mehr im Wege.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Auch die Stadt Innsbruck hatte mit dem ISF für den Wohnbereich bzw. im Zusammenhang mit der Altenhilfe unter Beachtung des Steueraspektes einen darauf abgestimmten Rahmenvertrag abgeschlossen.
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Zl. KA-00200/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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