Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-29032012.pdf

- S.74

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5.2 Bericht über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck
I. Quartal 2011
58

Der Bericht über die Belegkontrollen I. Quartal 2011, Zl. KA-02937/2011, wurde am
11.05.2011 fertig gestellt.

59

Im Rahmen der laufenden Gebarungsüberwachung im I. Quartal 2011 hat die Kontrollabteilung an Privatpersonen getätigte Honorarzahlungen für die in Vertretung
übernommene Betreuung von Schulkindern in Tagesheimschulen überprüft. Dabei
wurde der Inhalt der in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Werkverträge bemängelt. Die Kontrollabteilung gab zu Bedenken, dass die gegenständlichen Auftragsverhältnisse die typischen Merkmale eines (freien) Dienstverhältnisses aufweisen, da die Komponenten der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit gegenüber jenen persönlicher und wirtschaftlicher Unabhängigkeit deutlich überwiegen.
Wenn auch die mit den Auftragnehmern abgeschlossenen Verträge als „Werkverträge“ tituliert worden sind, lässt deren inhaltliche Gestaltung jedenfalls auf ein versicherungspflichtiges (allenfalls geringfügiges) Beschäftigungsverhältnis schließen.
Im Hinblick auf die daraus resultierenden arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen
Konsequenzen empfahl die Kontrollabteilung, die derzeit gehandhabte Vorgangsweise zu überdenken. Was die Höhe der für die zu erbringenden Tätigkeiten gewährten
Stundentarife – diese wurden laut erhaltener Auskunft seinerzeit mit der Personalvertretung der Innsbrucker Lehrer abgesprochen – anlangt, empfahl die Kontrollabteilung
grundsätzlich die Einholung einer entsprechenden Ermächtigung durch das hierfür
zuständige politische Gremium.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass das Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft bereits in Gesprächen mit dem Amt für Personalwesen zur Regelung dieser Frage stehe. Bei diesen Gesprächen sei auch die Höhe der
Stundentarife für Aushilfen ein Thema. Weiters wurde darauf hingewiesen, dass sich
die Kosten für Aushilfen im Kalenderjahr 2010 auf durchschnittlich € 490,00 pro M onat belaufen haben.
In der Stellungnahme zum Follow up 2011 wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt,
dass das Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft seit 01. Jänner 2012 keine Werkverträge mehr mit Aushilfen, die in der schulischen Nachmittagsbetreuung tätig sind,
abschließe. Gleichzeitig wurde der Kontrollabteilung ein Schreiben des Geschäftsführers der ISD vom 16.06.2011 bezüglich der Beistellung von Freizeitbetreuungspersonal für den Tagesheimbetrieb in den Innsbrucker Pflichtschulen zur Kenntnis gebracht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

60

Bei weiteren Recherchen der Kontrollabteilung in dieser Angelegenheit hat sich herausgestellt, dass die Stadtgemeinde Innsbruck von der im SchOG vorgesehenen
Möglichkeit, bei ganztätigen Schulen den Freizeitbereich des Betreuungsteiles mit
Hilfe von Landeslehrern abzudecken, Gebrauch gemacht hat. Im Gegenzug ist die
Stadt als Schulerhalter nach Maßgabe der im SchOG festgelegten Modalitäten zum
Ersatz des Personalaufwandes verpflichtet.

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Zl. KA-00200/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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