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Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-29032012.pdf

- S.78

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5.4 Bericht über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck
III. Quartal 2011
64

Der Bericht über die Belegkontrollen III. Quartal 2011, Zl. KA-09585/2011, wurde am
25.11.2011 fertig gestellt.

65

Die Kontrollabteilung hat im Zuge der Belegkontrollen im III. Quartal 2011 u.a. auch
eine an das Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft adressierte Eingangsrechnung
in der Höhe von € 1.296,00 überprüft, mit der verschiedene Transporte (Möbel, Ga rderoben, Müll etc.) eines Unternehmens für diverse Schulen im Zeitraum Jänner bis
Mai 2011 abgerechnet worden sind.
Neben der Verifizierung der formalen Abwicklung und der Überprüfung der rechnerischen Richtigkeit wurde dabei auch auf die korrekte haushaltsrechtliche Verarbeitung
des Beleges geachtet. In diesem Zusammenhang stellte die Kontrollabteilung fest,
dass die Durchführung der Transportleistungen mittels einer nach Datum gegliederten und von einem Schulwart bestätigten sowie vom zuständigen Sachbearbeiter der
Schulverwaltung gegengezeichneten Aufstellung nachgewiesen worden ist, jedoch
keine Auftragsbestätigungen (Lieferscheine) des Unternehmens evident waren. Darüber hinaus war auffällig, dass in diesem Rahmen sowohl Transporte für Volksschulen als auch für Hauptschulen durchgeführt worden sind, die Rechnung aber zur
Gänze nur dem TA 211000 – Volksschulen angelastet worden ist.
Die Kontrollabteilung hat diese Sachverhalte der Leiterin des Amtes für Familie, Bildung und Gesellschaft sowie dem zuständigen Mitarbeiter der Schulverwaltung zur
Kenntnis gebracht und empfohlen, die Transportleistungen künftig durch ordnungsgemäß ausgestellte Auftragsbestätigungen bzw. Lieferscheine des Unternehmens
nachzuweisen und die jeweiligen Aufwendungen entsprechend der haushaltsrechtlichen Gliederung in Volksschulen (TA 211000) und Hauptschulen (TA 212000) zu differenzieren. Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren versicherte die Leiterin des Amtes
für Familie, Bildung und Gesellschaft, dass künftig alle Transporte umgehend abgerechnet und auch die jeweiligen Lieferscheine den Rechnungen beigelegt werden.
Weiters würden die Rechnungen ordnungsgemäß auf die hierfür vorgesehenen
Haushaltsposten (Volksschulen/Neue Mittelschulen) aufgeteilt und gebucht.
In der Stellungnahme zur aktuellen Follow up – Einschau 2011 bestätigte die Leiterin
des Amtes für Familie, Bildung und Gesellschaft neuerlich, dass künftig alle an das
Amt gestellten Rechnungen betreffend Transporte haushaltrechtlich korrekt auf die
dafür vorhandenen Budgetposten (getrennt auf Volks- und Neue Mittelschulen) eingewiesen werden. In Beantwortung einer ergänzenden Nachfrage der Kontrollabteilung zu einem diesbezüglichen belegmäßigen Nachweis (auch in Bezug auf ordnungsgemäße Lieferscheine) wurde mündlich mitgeteilt, dass bis zum Zeitpunkt der
aktuellen Follow up – Prüfung 2011 noch keine neue Rechnung des Transportunternehmens eingelangt sei.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Zl. KA-00200/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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