Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-29032012.pdf
- S.88
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Für dieses Vorhaben wurden im Jahr 2008 zwei Grundstücke von zusammen 10.442
m² samt dem darauf errichteten Objekt (Tennishallen) angemietet. Mit Mietvertrag
vom 12.12.2008 wurde das Bestandverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen,
wobei sich der Vermieter verpflichtet hatte, von seinem Kündigungsrecht erstmalig
nach dem 31.12.2069 Gebrauch zu machen. Auch die Stadt Innsbruck hatte sich gebunden, den Vertrag ihrerseits nicht vor dem 31.12.2039 aufzukündigen.
Gemäß Punkt IV. (Vertragszweck) dieses Mietvertrages hat sich die Stadt Innsbruck
verpflichtet, auf dem Mietobjekt, insbesondere in den bestehenden Tennishallen, eine
öffentlich zugängliche Sport- und Freizeitanlage zu betreiben. Zur Erreichung des
Vertragszweckes wurde die Mieterin berechtigt, den „Mietgegenstand ohne vorherige
Zustimmung des Vermieters ganz oder teilweise umzubauen, abzubrechen und allenfalls neue Gebäude zu errichten“.
Des Weiteren war vertraglich geregelt, dass die Stadt Innsbruck im Falle einer vorzeitigen Auflösung des Mietvertrages die Tennishalle binnen 3 Monaten „vollständig zu
räumen und dem Vermieter zu übergeben“ hat. Eine Bestimmung hinsichtlich einer
Ablöse für ein auf dem vertragsgegenständlichen Grundstück von der Stadt Innsbruck
allenfalls neu errichtetes Bauwerk war im vorliegenden Mietvertrag nicht enthalten.
Nach Meinung der Kontrollabteilung könnte das Fehlen einer Ablöseregelung für die
Stadt Innsbruck jedoch später einmal nachteilige Auswirkungen mit sich bringen. Daher wurde die Empfehlung ausgesprochen, diesbezügliche Bestimmungen bzw. Regelungen mittels eines Mietvertragszusatzes rechtsverbindlich festzulegen.
Im Anhörungsverfahren sicherte das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der
MA IV zu, in Abstimmung mit der MA I den Versuch zu unternehmen, im Verhandlungswege einen entsprechenden Mietvertragszusatz (Ablöseregelung) zu vereinbaren.
Hinsichtlich eines Vertragszusatzes teilte das betreffende Amt der MA IV im Zuge der
Follow up – Einschau 2011 mit, am 11.08.2011 ein Grundsatzgespräch mit der MA I
geführt zu haben. Ein abschließendes Ergebnis konnte zum Prüfungszeitpunkt Ende
Jänner 2012 noch nicht vorgelegt werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Mit Belegdatum 09.03.2009 wurde an die ISpA eine Kapitaltransferzahlung in Höhe
von € 5,00 Tsd. überwiesen. Die für die Vorschreibung und Abstattung dieser Ausgabe eigens im Jahr 2009 eingerichtete Vp. 5/263000-775400 des städtischen AOH
wurde als „Turn- und Sporthallen – Baukostenzuschuss IIG, Kletterhalle, Neubau“
bezeichnet.
Laut erhaltener Auskunft diente diese Kapitaltransferzahlung zur „teilweisen Abdeckung der Kosten für eine Projektstudie inklusive Kostenschätzung für die Errichtung eines neuen Funsportzentrums samt Kletterhalle und Leichtathletikhalle“ anstelle
der in Bestand genommenen Tennishallen.
Somit hat die Bezeichnung der eingangs erwähnten Haushaltsstelle nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprochen. Zum einen handelte es sich um eine Transferzahlung an die ISpA, zum anderen war nicht „nur“ der Neubau einer Kletterhalle,
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Zl. KA-00200/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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