Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-30042013.pdf

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-1-

zung referiert wird, vorzunehmen,
wobei es eine 50 %-ige Beteiligung
der Stadtgemeinde Innsbruck, mit einer Deckelung gibt, die in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird. Diese
Regelung wird in der Mietvertragsverlängerung vertraglich geregelt und
sind die Sanierungen innerhalb der
Vertragslaufzeit, sohin bis längstens
31.12.2022, vorzunehmen.

K u r z p r o t o k o l l
S o n d e r - G R - S i t z u n g
3 0 . 0 4 . 2 0 1 3

1.

I-RA 1292/2012
Stadtgemeinde Innsbruck, Erwerb des Grundstückes 337/4,
vorgetragen in EZ 43, KG 81121
Mühlau (Haller Straße Nr. 111),
mit einem Gesamtausmaß von
5.744 m2 von der Hypo-Rent
Leasing- und BeteiligungsgesmbH und der Hypo-Rent
GrundverwertungsgesmbH, vertreten durch die AP Immobilienberatung GesmbH/Burton Sportartikel GesmbH

4.

Die Stadtgemeinde Innsbruck räumt
der Burton Sportartikel GesmbH ein
Vorkaufsrecht gemäß §§ 1072 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch
(ABGB) auf der EZ 43 KG 81121
Mühlau ein und ist dieses grundbücherlich sicherzustellen, wobei das
Vorkaufsrecht nicht schlagend wird,
wenn die Stadtgemeinde Innsbruck
die EZ 43 KG Mühlau an eine Tochtergesellschaft überträgt.

5.

Die Finanzierung des gegenständlichen Rechtsgeschäftes gemäß
Punkt 1. erfolgt aus dem Immobilienportfolio des Gestellungsbetriebes. Im
Immobilienportfolio besteht derzeit
noch eine Veranlagungsreserve, die
in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird. Die restlichen Mittel werden
aus dem bestehenden Fonds R179
rückgelöst.

Antrag des Stadtsenates vom 17.4.2013:
1.

Die Stadtgemeinde Innsbruck nimmt
das Angebot der Grundeigentümer
der EZ 43, bestehend aus Grundstück 337/4, KG 81121 Mühlau, vertreten durch die AP Immobilienberatung GmbH, zu einem Kaufpreis, der
in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird, exklusive Kaufnebenkosten
{(Grunderwerbsteuer 3,5 %; Grundbuchseintragungsgebühr 1,1 %; Honorar AP Immobilienberatung GmbH
3 % netto; Beglaubigungskosten, öffentliche Abgaben, Mitteilung und
Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer (ImmoEst) und Grunderwerbsteuer (GrEst) durch Parteienvertreter 0,6 %)} an.

2.

Weiters tritt die Stadtgemeinde Innsbruck in das bestehende Bestandsverhältnis mit der Burton Sportartikel
GesmbH mit allen Rechten und
Pflichten ein, wobei das Vertragsverhältnis zeitgleich mit dem Erwerb des
Grundstückes 337/4, KG 81121
Mühlau, bis zum 31.12.2022 verlängert wird.

3.

Die Burton Sportartikel GesmbH und
die Stadtgemeinde Innsbruck vereinbaren unter gleichzeitigem Beibehalten der derzeitigen Miethöhe, Investitionen am Objekt mit einer Betragshöhe, die in der nicht öffentlichen Sit-

Sonder-GR-Sitzung 30.4.2013

Abänderungsantrag von GRin Dr.in Pokorny-Reitter:
Der Gemeinderat möge beschließen:
5.

Die Finanzierung des gegenständlichen Rechtsgeschäftes gemäß
Punkt 1. erfolgt aus dem Immobilienportfolio des Gestellungsbetriebes
oder aus einem Kommunaldarlehen, je nach Beurteilung der vorteilhafteren finanziellen Gebarung
für die Stadtgemeinde Innsbruck.
Im Immobilienportfolio besteht derzeit
noch eine Veranlagungsreserve. Die
restlichen Mittel werden aus dem bestehenden Fonds R179 rückgelöst.
Diese Beträge werden in der nicht öffentlichen Sitzung referiert.

Dr.in Pokorny-Reitter e.h.