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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 06-Protokoll_24.05.2017.pdf

- S.44

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- 362 -

Innsbrucker Soziale Dienste GmbH
(ISD)
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB)
Tiroler Flughafenbetriebs-GmbH
Darüber hinaus haben noch einige externe
Unternehmen von Land und Bund mitgearbeitet.
Die Diskussionen fanden in verschiedenen
Formaten statt. Zuallererst haben wir bei
Gesprächen am runden Tisch abgefragt,
was die TeilnehmerInnen für das ÖROKO
festlegen würden. Es haben auch Einzelgespräche mit den verschiedenen Ämtern
stattgefunden, es gab Arbeitsgruppen und
Workshops, in denen wir intensiv sondiert
und Arbeitsprozesse abgewogen haben.
Auf diese Weise wurden die Festlegungen
erarbeitet. Hinterher, aufbauend auf diesem
Vorentwurf, traten wir in die Phase der
Fachstellungnahme ein. Viele Dienststellen,
die wir verpflichtend zum ÖROKO zu befragen haben, konnten ihre Meinung und Veränderungsvorschläge abgeben. Die fachlichen Zielformulierungen basieren auf der
Evaluierung des bestehenden ÖROKO, auf
den Erfahrungen, die man durch Projekte,
Studien und Vorhaben gewonnen hat, und
auf den vielen zwischenzeitlich novellierten
Teilgesetzgebungen. Sie bildeten die
Grundlage, um potentielle Entwicklungsüberlegungen zu überprüfen: Entsprechen
sie den Zielformulierungen? Können sie unter adäquaten Randbedingungen so formuliert werden, dass sie mit den Zielen übereinstimmen? Auf dieser Basis wurden der
Verordnungstext des ÖROKO und die Einzelmaßnahmen zur sozialen und technischen Infrastrukturausstattung sowie die
sogenannten Bauentwicklungsgebiete (BEGebiete) erstellt. Was bedeutet BE-Gebiet?
Das sind diejenigen Gebiete, wo große, geballte Entwicklungen stattfinden sollen.
Parallel dazu wurde ein naturkundlicher
Fachbeitrag eingeholt, das ist vorgeschrieben. Wir mussten damit verpflichtend ein
beeidetes Ingenieurbüro beauftragen. Dieses hat erstens die Biotopkartierung aktualisiert und zweitens darauf aufbauend einen
Landschaftsbild- und Erholungswerteplan
erstellt. Dieser ist genau nach einem Muster
anzufertigen, das die Abteilung Umwelt des
Amtes der Tiroler Landesregierung vorgibt.
GR-Sitzung 24.05.2017

Weiters wurde der Naturwerteplan konzipiert, der Grundlage für die Festlegung der
verschiedenen Freihalteflächen innerhalb
und außerhalb des Siedlungsgebietes ist.
Zudem wurden alle naturkundlichen Beiträge verfasst, mit der Beurteilung aller im
ÖROKO vorgesehenen Entwicklungen und
der Prüfung von Alternativen. Hier auf der
Folie zeige ich Ihnen, wie so ein Naturwerteplan aussieht, der auch Inhalt der Dokumente ist, die nun in Auflage gehen.
Nun zur Strategischen Umweltprüfung
(SUP). Auch sie ist verpflichend zu
erstellen, dafür gibt es ein eigenes Gesetz,
das Tiroler Umweltprüfungsgesetz (TUP).
Es gibt vor, welche Inhalte die Prüfung
abzuarbeiten hat bzw. welche Details in den
Umweltbericht aufgenommen werden
müssen. Dazu zählen natürlich das
Überprüfen der Änderungen, die wir
vornehmen, und die entsprechende Prüfung
von Alternativen. Da wird z. B. die Frage
gestellt, ob die Nutzung einer andere
Fläche, bei der mit weniger Auswirkungen
zu rechnen ist, den gleichen Bedarf decken
könnte? Welche Ausgleichsmaßnahmen
müssen gesetzt werden, damit eine
Entwicklung verträglich ist? Auch ist eine
gesamthafte Beurteilung aller Festlegungen
- also nicht nur eine der Einzelmaßnahmen
- erforderlich.
Diese Folie zeigt eine Seite aus dem Umweltbericht, so sieht die Prüfung eines BEGebietes aus. Es gibt mehrere Tabellen,
über viele Seiten wird jedes einzelne
Schutzgut analysiert und dargestellt, welche
Auswirkungen mit der Festlegung verbunden sind.
Als Nächstes komme ich zum Schwerpunkt,
welche Inhalte das ÖROKO hat bzw. welche Änderungen vorgenommen werden. Ich
beginne mit der Übersicht, aus welchen Bestandteilen sich das ÖROKO zusammensetzt. Sie sehen hier hinten im Plenarsaal
den Verordnungsplan im Maßstab 1:10.000
hängen. Dabei handelt es sich eigentlich
nur um das Herzstück, denn es gehört auch
noch ein Verordnungstext dazu. Das ist eine
Art Gesetzestext, in dem die Ziele, Leitlinien
und Maßnahmen formuliert werden. Im Anhang sind die Maßnahmen, die als Stempel
im Plan erkennbar sind, genau aufgelistet.
Beispielsweise können das zusätzliche Kindergärten, Kindergruppeneinrichtungen,
Trassen für Fuß-/Radwege oder für eine