Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 06-Protokoll_24.05.2017.pdf
- S.45
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technische Infrastruktur sein. Gesamt gesehen gab es das bisher auch schon, dieser
Plan bzw. Verordnungstext ist nun allerdings etwas aktueller, in die Zukunft blickender und umfangreicher - weil wir ja eine
wachsende Stadt sind.
Es gibt dazu noch den Basis-Informationsbericht. Der Name ist gleichlautend wie
beim ersten ÖROKO. Hierbei geht es um
die Bestandsaufnahme aller ÖROKO-relevanten Umwelt- und Strukturdaten, insbesondere auch hinsichtlich einer Evaluierung
der Entwicklungen im vergangenen ÖROKO-Zeitraum von 2002 bis heute. Es ist alles aufgenommen, was bisher geschah.
Weiters gibt es einen Erläuterungsbericht.
Er enthält Strategien zur funktionellen und
räumlichen Entwicklung, die Bedarfsprognosen 2025, Ziele, Leitlinien, Planungsgrundsätze und Maßnahmenfestlegungen.
Welche Änderungen hat man vorgenommen, welche Ziele wurden neu festgelegt?
Welche Flächen wurden anders kategorisiert? Dieser Plan ist besonders aussagekräftig.
Weiters gibt es einen Umweltbericht. Wie
schon gesagt, muss alles, was geändert
werden soll, einer Prüfung hinsichtlich einer
nachhaltigen Entwicklungsstrategie unterzogen werden. Als letzter Bestandteil ist
noch der naturkundliche Fachbeitrag zu
nennen.
Alle diese Unterlagen sind Teil der Auflage
des Entwurfes, das heißt, sie sind in der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, einsehbar. Die meisten
Unterlagen werden auch ab 12.06.2017 auf
der Homepage der Stadt Innsbruck abrufbar
sein - sollte die Auflage heute beschlossen
werden.
Ich möchte nun näher auf den Verordnungstext eingehen. Hier zeige ich Ihnen eine
sehr komprimierte Darstellung der verschiedenen inhaltlichen Änderungen. Der Verordnungstext hat sich auch vom Umfang her
geändert, weil es sich in den letzten Jahren
gezeigt hat, dass Zielformulierungen nicht
unbedingt 1:1 eine Flächendarstellung im
Plan benötigen. So kann das Ziel, viele
leistbare Wohnungen schaffen zu wollen insbesondere im Mietsektor - vorwiegend im
Verordnungstext aufgenommen werden.
Wesentliche inhaltliche Änderungen sind
einmal grundsätzlich die Berücksichtigung
GR-Sitzung 24.05.2017
von Wachstumsstrategien. Wir müssen die
regionale Zusammenarbeit noch mehr gewichten. Das steht in den Leitzielen des
ÖROKO neu mit drin.
Außerdem haben wir einen neuen Paragraphen über die Berücksichtigung von gesellschaftlicher Vielfalt aufgenommen. Das
spielt eigentlich in alle Themen der Stadtentwicklung hinein. Die Sicherung von Freihalte- und Grünflächen ist ein weiterer
Punkt. An sich ist dieses Thema gleich geblieben, es wurde aber ausformuliert - aus
der Erfahrung, dass manche Textierungen
bisher nicht ganz eindeutig ausgelegt werden konnten. Für den Baulandbedarf ist das
in den Verordnungstext eingeflossen, was
wir im Mai 2014 als Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte bekommen haben - nämlich
dass wir in besonderem Umfang verdichten,
umstrukturieren und Baulandreserven mobilisieren wollen. Anders als im bisherigen
ÖROKO kann der Wohnungs- und Baulandbedarf auch durch anteilige Neuwidmungen gedeckt werden.
Was die wirtschaftlichen Entwicklungen anlangt, so liegt der Fokus sehr stark auch darauf, dass wir so dicht und verträglich wie
möglich planen. Die Ansätze sind ganz ähnlich zu denen der Wohngebiete. Synergien
sollen genutzt, Flächen gespart und es soll
in die Höhe gebaut werden - bei entsprechender städtebaulicher Qualitätssicherung.
Das Thema der urbanen Erdgeschoßzonen
ist ebenfalls neu im Verordnungstext mit
drin. Das betrifft insbesondere Handel,
Gastronomie und Kleinbetriebe. Nutzungskonflikte und wechselseitige Beeinträchtigungen sind möglichst zu vermeiden. Bei
wirtschaftlicher Entwicklung geht es ja, wie
wir wissen, nicht nur um die Sicherung unserer Gewerbegebiete, sondern auch darum, eine Stadt der kurzen Wege zu etablieren, gemischte Kerngebiete zu schaffen und
die Stadt weiterzubauen.
Zum Thema Land- und Forstwirtschaft
möchte ich Ihnen drei Punkte nennen. Sie
sind in etwa gleich geblieben. Es geht um
die Sicherung größerer geschlossener bzw.
zusammenhängender land- und forstwirtschaftlicher Nutzungsflächen durch die
Ausweisung von Freihalteflächen. Neu hinzugekommen ist die Forderung einer zeitlichen Rückstellung zusammenhängender
landwirtschaftlich genutzter Baulandreser-