Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 06-Protokoll_24.05.2017.pdf
- S.46
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ven, wenn deren Mobilisierung bis 2025
nicht zu erwarten ist.
Zudem wird ein sparsamer Umgang mit den
verfügbaren Flächen durch die Entwicklung
geordneter, kompakter, dichter Siedlungen
unterstützt. Inselartige oder kleinteilige Flächenverluste sollen dadurch vermieden
werden. Es ist eine wirtschaftlich zweckmäßige, etappenweise Umnutzung geplant.
Nun zur räumlich-funktionalen Entwicklung:
Auch hier ist der Aspekt zu beachten, dass
gewidmetes Bauland als strategische Reserve zurückgestellt werden kann. Das ist
eine neue Festlegungsmöglichkeit, die uns
das TROG 2016 in die Hand gibt, um eben
Baulandmobilisierung zu ermöglichen. So
können Flächen festgelegt werden, über die
wir tatsächlich auch verfügen können - trotz
großer Baulandreserven, die die Stadt Innsbruck hat. Für den Bebauungsplan kommt
als wesentlicher Punkt dazu, dass es seit
Inkrafttreten des TROG 2016 möglich ist,
Bebauungsplanfestlegungen im Freiland zu
machen. Wir haben uns fachlich und auch
politisch dafür entschieden, in diesem ersten Entwurf den Versuch zu starten, für bestehende Gebäude im Freiland eine Generalregel einzuführen und zu sagen, für Erweiterungen bzw. Abbruch und Neubau von
Bestandsgebäuden braucht es dann einen
Bebauungsplan, wenn eine gewisse Größe
an Erweiterung überschritten wird. Das, was
man gemäß § 42 TROG 2016 zu Abbruch/Neubau an Baumasse errichten kann,
ist ja sowieso unstrittig. Es geht darum,
nicht durch unterirdische Baumasse noch
eine Erhöhung der Nutzflächendichte zu erzielen. Das wird in § 16 ÖROKO 2.0 entsprechend geregelt. Wir haben diesen Paragraphen mit der Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, und mit der Abteilung
Raumordnung des Amtes der Tiroler
Landesregierung abgestimmt, damit die
Regelung auch greifen kann.
Auf der nächsten Folie habe ich die räumlichen Schwerpunkte zusammengefasst. Wir
wechseln damit vom Verordnungstext zum
Plan. Vor zwei Jahren haben wir schon intensiv darüber informiert, dass wir mit den
BE-Gebieten ein sehr gutes Instrument in
der Hand haben, um strukturierte Gesamtentwicklungen zu forcieren. Bei entsprechender Baulandeignung hat uns das eine
gute Verhandlungsgrundlage mit den
GrundeigentümerInnen für das öffentliche
GR-Sitzung 24.05.2017
Interesse ermöglicht. In der Fortschreibung
des ÖROKO haben wir dieses Instrument
ausgeweitet - und zwar inhaltlich auch auf
Verdichtungsgebiete, weil uns die Erfahrung
der letzten drei bis fünf Jahre mit den Entwicklungen in den Südtiroler Siedlungen
gezeigt hat, dass wir auch hier durchaus in
größeren zusammenhängenden Maßstäben
denken müssen.
Wir sollten nicht nur einzelne Bauplätze,
sondern größere Baublöcke zusammenfassen - wie es an sich ohnehin schon passiert
und wie wir das weiterhin über das ÖROKO
steuern möchten. Bei den BE-Gebieten
werden die angestrebten Nutzungen festgelegt. Neu ist, dass auch der Anteil an gefördertem Wohnbau ausgewiesen wird. Über
diesen Punkt haben wir sehr intensiv im
letzten Jahr mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte diskutiert. Ich glaube, auch in den Klubs gab es
dazu ausführliche Gespräche. Es wurden
zusätzliche Sonderanforderungen formuliert, die insbesondere durch die Beteiligung
der verschiedenen ExpertInnen schon sehr
konkret dargestellt werden konnten. In welchem Gebiet braucht es, um es entwickeln
zu können, noch eine zusätzliche Erschließungsstraße oder einen Kindergarten etc.?
Insgesamt werden im neuen ÖROKO
53 BE-Gebiete ausgewiesen. Bisher, mit
den Änderungen der letzten Jahre, waren
es 33. Von diesen Gebieten wurden 19 fortgeschrieben, also übernommen. Von den
53 BE-Gebieten wurden fünf zeitlich zurückgestellt. Das sind jene Flächen, die
schon als Bauland gewidmet sind, derzeit
aber noch großteils landwirtschaftlich für eine nicht absehbare Zeit genutzt werden und
daher voraussichtlich nicht für die Baulandentwicklung zur Verfügung stehen.
Auf dieser Folie sieht man, wie eine Festlegung aussieht. Das ist das Beispiel für das
Campagnereiter-Areal. Man kann deutlich
die Entwicklungsstempel erkennen. Diese
Stempel geben Information über die geplante Zeitzone, also den Entwicklungshorizont
der Realisierung. Man kann die vorwiegende Nutzung ablesen, in diesem Fall ist das
hauptsächlich Wohnen und urbane Erdgeschoßzonennutzung. Die Dichteangabe ist
ebenfalls ausgewiesen, in diesem Areal
liegt sie bei 3, also hohe Dichte. Im Anhang
werden die Sonderanforderungen genannt.
Das macht man absichtlich nicht im Plan