Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 06-Protokoll_24.05.2017.pdf
- S.63
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Dafür gibt es eine österreichweite Regelung. Jede Straße, für die eine solche Beschränkung eingerichtet wird, muss dieses
Behördenverfahren durchlaufen. Daran sind
Polizei, Wirtschaftskammer (WKO), Kammer für Arbeiter und Angestellte (AK) und
viele Stakeholder beteiligt, die ihre Stellungnahmen abgeben können, nicht müssen.
Anschließend wird damit wieder der Verkehrsausschuss der jeweiligen Gemeinde
befasst. Erst dann kann die Beschränkung
beschlossen werden.
Dieses Behördenverfahren kann man nicht
aushebeln, das ist gesetzlich so geregelt.
Der Antrag ist also nichtig, denn die entsprechenden Zonen wurden behördlich geprüft und genehmigt.
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI, FPÖ, Tiroler Seniorenbund, PIRAT und
GR Mag. Kogler, 9 Stimmen):
Der von GR Vescoli und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 20.04.2017 eingebrachte Antrag wird
dem Inhalt nach abgelehnt.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer unterbricht um
20:10 Uhr die Sitzung für eine Besprechung
der Klubobleute der Regierungsfraktionen.
Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit
werden die Beratungen um 20:40 Uhr wieder fortgesetzt.
30.
Allfällige Debatten gemäß § 18
Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)
30.1
GfGR/45/2017
Hungerburgbahn, Rentabilität und
Betrieb (GR Vescoli)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die von
GR Vescoli und MitunterzeichnerInnen in
der Sitzung des Gemeinderates am
20.04.2017 eingebrachte Anfrage wird wie
folgt beantwortet:
Frage 1.: Welche weiteren Kosten für Adaptierung, Sanierung und Erhaltung der Infrastruktur der Hungerburgbahn sind seit der
Eröffnung im Dezember 2007 bis heute angefallen und welche Maßnahmen wurden
dafür jeweils konkret getätigt?
GR-Sitzung 24.05.2017
Antwort: Die Hungerburgbahn wird nicht
als eigenes Profit-Center im Unternehmen
geführt. Daher werden auch die Kosten für
Wartung und Instandhaltung an dieser Bahn
nicht explizit erhoben. Die Bahn ist generell
wichtige Zubringerin zu den Nordkettenbahnen und mittlerweile auch zum beliebten
Nahverkehrsmittel geworden. Es wurden
immer wieder Verbesserungen (z. B. zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen) durchgeführt.
Generell stellt sich für die Innsbrucker
Nordkettenbahnen Betriebs GmbH nicht
ausschließlich die Frage nach Kosten, sondern vielmehr unternehmen wir alles, um
Gästezahlen, Umsätze und Ergebnis zu
verbessern.
Frage 2.: Gibt es Planungen bzw. Überlegungen betreffend den künftigen Investitionsbedarf zur Erhaltung bzw. Weiterentwicklung der Anlage? Falls ja, um welche
Maßnahmen handelt es sich, in welchem
Zeitraum sollen diese erfolgen und mit welchen Kosten wird dabei gerechnet?
Antwort: Anfängliche technische Probleme
wurden in den ersten zehn Jahren weitgehend behoben. Es werden jedes Jahr die
behördlich vorgeschriebenen Wartungen
durchgeführt. Aufgrund der vertraglich vereinbarten Revisionszeiten von lediglich
25 Tagen pro Jahr entstehen höhere Kosten
durch den Nachbau einzelner Bauteile.
Die langen Betriebszeiten benötigen einen
Mehraufwand durch den früheren Austausch von Verbrauchsteilen. Eine explizite
Aufstellung dieser Aufwendungen wird nicht
geführt.
Für die Zukunft werden keine zusätzlichen
Maßnahmen für Erhaltung und Weiterentwicklung angenommen. Daher gibt es auch
keine Prognoserechnung für zusätzliche
Aufwendungen.
Frage 3.: Gibt es eine Wirtschaftsrechnung,
bis wann sich die bisher getätigten Aufwendungen in Zusammenhang mit der Hungerburgbahn amortisiert haben sollen? Falls ja,
zu welchem Zeitpunkt soll dies der Fall
sein? Falls nein, warum wurde eine solche
Rechnung bislang nicht angestellt?
Antwort: Wie bereits erwähnt, wird die
Hungerburgbahn nicht als eigenes ProfitCenter im Unternehmen geführt. Mit ihrer
direkten Anbindung an die Stadt ist sie