Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 06-Protokoll_24.05.2017.pdf
- S.65
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Antwort: Siehe Beantwortung Frage 1. Ansonsten wurden keine weiteren Leistungen
verrechnet.
Frage 3.: Wie viele AsylwerberInnen haben
an der gegenständlichen Veranstaltungsreihe bisher - aufgeschlüsselt nach Heimatstaat und Geschlecht - teilgenommen?
Antwort: Aufgrund der Einschätzung der
beteiligten PartnerInnen hinsichtlich der
Notwendigkeit der Werte-, Verhaltens- und
Rechtsvermittlung wurde eine Zielgruppe
abgesteckt und daher richtet sich das Projekt überwiegend an männliche junge Asylwerber. Anbei findet sich die Auflistung im
Detail:
11 männliche Asylwerber, Iran
38 männliche Asylwerber, Afghanistan
33 AsylwerberInnen, Somalia, davon
28 Männer und 5 Frauen
26 männliche Asylwerber, Irak
6
AsylwerberInnen, Syrien, davon
5 Männer und 1 Frau
2
männliche Asylwerber, Sudan
1
männlicher Asylwerber, staatenlos
1
männlicher Asylwerber, palästinensische Autonomiegebiete
Eine Kopie der Anfragebeantwortung gemäß Bericht der Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat vom 23.05.2017
wurde den Klubs und den nicht einem Klub
angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am
Beginn der Sitzung des Gemeinderates zur
Verfügung gestellt.
30.3
GfGR/47/2017
Wohnungsvergabe der Stadt
Innsbruck, Vormerkliste der Mag.Abt. IV, Wohnungsservice
(GRin Gregoire)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die von
GRin Gregoire und MitunterzeichnerInnen in
der Sitzung des Gemeinderates am
20.04.2017 eingebrachte Anfrage wird wie
folgt beantwortet:
Frage 1.: Wie viele Personen waren in den
Kalenderjahren 2013 bis 2016 bei der Mag.Abt. IV, Wohnungsservice, im Hinblick auf
GR-Sitzung 24.05.2017
die Vergabe einer Wohnung jeweils vorgemerkt?
Antwort laut beiliegender Liste
Frage 2.: Bei wie vielen der in Frage 1. angeführten Personen handelte es sich um
Drittstaatsangehörige, wie viele hatten insbesondere den Rechtsstatus als Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte?
Antwort: Mit der "Richtlinie 2003/109/EG
des Rates vom 25.11.2003 betreffend die
Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen" sowie der
"Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom
29.06.2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied
der Rasse oder der ethnischen Herkunft"
erfolgte auf rechtlicher Basis de facto eine
Gleichstellung mit österreichischen StaatsbürgerInnen. Daher kann eine entsprechende Auswertung nicht durchgeführt werden.
Subsidiär Schutzberechtigte sind nicht als
Flüchtlinge entsprechend der Genfer Konvention anerkannt und daher österreichischen StaatsbürgerInnen nicht gleichgestellt
und somit auch nicht vorgemerkt.
Frage 3.: Wie viele sogenannte "bevorzugte
Wohnungsvergaben" (inkl. Wohnungstausch) wurden in den Kalenderjahren 2013
bis 2016 seitens des zuständigen gemeinderätlichen Ausschusses bzw. des Stadtsenats beschlossen bzw. angeordnet?
Antwort: Von insgesamt 121 Beschlüssen
in den Kalenderjahren 2013 bis 2016 im
Ausschuss für Soziales und Wohnungsvergabe, die Wohnungsfälle betreffend, wurden
58 "bevorzugte Vergaben" beschlossen.
Davon nahm ein Fall das Angebot nicht an,
ein Fall versorgte sich selbst und zwei weitere Fälle konnten bisher nicht versorgt
werden.
Frage 4.: Bei wie vielen der in Frage 3. angeführten bevorzugten Vergaben erfolgten
selbige an Angehörige eines der nachfolgenden Personenkreise?
Frage 4.1: Asylberechtigte und subsidiär
Schutzberechtigte.
Frage 4.2: Weitere Drittstaatsangehörige.
Frage 4.3: Personen, die zuvor zumindest
einmal delogiert worden waren: