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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf

- S.48

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- 477 -

sogenannte "Aktion scharf", als Franz Xaver
Gruber noch Vizebürgermeister war. Sie
wurde groß angekündigt, hat aber nicht sehr
viel gebracht. Das Gesetz an sich, das im
Landtag beschlossen wurde, ist nicht
schlecht. Es ist aber auch etwas verschwommen und nicht so ausgefallen, wie
es sich die Hundebesitzer erwartet hätten.
Die Änderung des L-PG muss man so zur
Kenntnis nehmen, da es ein Landesgesetz
ist. Wir wissen ja, dass es in Österreich
über 800.000 Hunde gibt. In der Stadt Innsbruck sind es knapp 5.000 - wobei hier sehr
viele nicht angemeldet sind.
Das Hauptproblem bei all diesen Gesetzen
ist die Einhaltung durch die Hundehalter, die
nicht kontrolliert werden. In manchen Stadtteilen - Sie wissen, von welchen ich spreche
- sind viele freilaufende Hunde unterwegs.
Es wird nicht kontrolliert, ob die Tiere angemeldet sind und ob die Steuer bezahlt wird,
weil die Kontrollorgane das mit einer gewissen Vorsicht handhaben. Die Personen, die
solche Hunde besitzen, sind nicht unbedingt
die feinsten Innsbruckerinnen, Innsbrucker
oder was auch immer.
Laut Gesetz wäre der Sachkundennachweis
eigentlich ab 01.04.2020 zu erfüllen. Das
wurde aber aufgrund der Corona-Probleme
auf den 01.10.2020 verschoben. Dieser
Sachkundennachweis ist zumindest etwas,
damit die Leute, die sich einen Hund anschaffen wollen, wissen, wie sie mit diesem
umgehen sollen.
Die Mindestanforderungen für die Haltung
von Hunden sind mit einmal täglich Auslauf
im Freien und zweimal täglich Sozialkontakt
sehr niedrig. Hier muss man feststellen,
dass nicht einmal das von vielen Personen
eingehalten wird. Es gibt viele Hunde, die
während des Tages in kleinen Wohnungen
eingesperrt sind und keine Möglichkeit haben, nach draußen zu kommen.
Meiner Meinung nach, kann dieses Gesetz
bzw. die Verordnung nur mit scharfen Kontrollen durchgesetzt werden. Weiters sind
die Strafen für mich viel zu gering. Diese
beginnen bei € 15,-- und enden bei maximal
€ 40,--. Hier war die Schweiz für mich immer schon ein Vorbild mit sehr strengen
Strafen. In der Stadt Zürich eine Zigarette
wegzuwerfen kostet € 100,--, den Hundekot
nicht zu entfernen kostet € 300,--.
GR-Sitzung 16.07.2020

Mit diesen Strafen könnte man vielleicht
auch die Hundebesitzer bei uns dementsprechend überzeugen. Ich bin gespannt,
wie nun aufgrund der Änderung des L-PG
die Kontrollen durchgeführt werden. Im Prinzip müsste man eine "Aktion scharf" einführen und die Hundebesitzer, die sich nicht an
die Regeln halten, kräftig strafen und ihnen
auch die Hunde abnehmen, wenn es anders
nicht geht. Es gibt 90 % ordentliche Hundebesitzer und der Rest sind diejenigen, die
uns Probleme machen.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl, im Stadtsenat hast Du von Hunden als Köter gesprochen. Das sind keine Köter. Das ist
eine abwertende Aussage für einen Hund.
Die Steigerung wäre dann der Straßenköter
oder der Drecksköter. Auch wenn ein Köter
in Deinen Augen - und das ist mein Hund ein verwöhnter Köter ist, ist es doch ein verwöhnter Hund. Das möchte ich hier einmal
feststellen.
Der Hund ist der beste Freund des Menschen, ist ein Rudeltier und hat ein enges
Band zu seiner Bezugsperson, also zum
Rudelführer. Ich bitte, das nicht zu vergessen. (Unruhe im Saal)
Ja, es gibt den Rudelführer und es gibt den
Rudi-Führer. In diesem konkreten Fall ist es
aber der Rudelführer. Ich möchte, dass es
in Zukunft mehr Achtung vor Hunden gibt,
denn ich sage zu Deinem lieben Pferd auch
nicht Klappergaul.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl: Gut, dann
werden wir die beiden einmal zusammenführen.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc: Als Zuständiger für Veterinär und
Sicherheit stellt sich mir die Frage, ob eine
"Aktion scharf" immer das Richtige ist. Im
Herbst gibt es die nächste Arbeitsgruppe
zum Thema Tierschutz. Wir werden uns intensiv damit beschäftigen, welche Auswirkungen es auf unsere Stadt hat, dieses Gesetz und die entsprechend adaptierten Verordnungen einzuhalten.
Bei der "Aktion scharf" werden wir nach den
gesetzlichen Regelungen und Verordnungen strafen, wenn scharfe Hunde unterwegs
sind.