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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf

- S.49

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- 478 -

(StR Federspiel: Da bin ich gespannt!)
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates (Seite 476)
vom 08.07.2020 wird angenommen.
12.

I-RA/1189/2016/SAG
Zeughausareal, Verein Brückenpfeiler (Montessori-Einrichtungen), Vereinbarung und Absichtserklärung der Stadt Innsbruck mit
ARE

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 15.07.2020:
1.

Die Stadt Innsbruck stimmt dem Abschluss der im Entwurf angeschlossenen Vereinbarung und Absichtserklärung zur Vereinbarung vom 04.07.2014
betreffend das Zeughausareal zu.
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Modalitäten des
Rechtsgeschäftes zu regeln und sich
im Zuge der Endabstimmung mit der
Austria Real Estate GmbH (ARE) ergebende geringfügige Änderungen des
Vereinbarungsentwurfes vorzunehmen.

2.

Für die Flächen, die zur Erlangung einer unbefristeten Baubewilligung der
Montessori-Einrichtungen von "Vorbehaltsfläche für Gemeinbedarf, Grünanlage und Promenade" in "Sonderflächen standortgebunden/Kindergarten/Schulen" umgewidmet werden, wird
in Änderung der Vereinbarung vom
04.07.2014 das Zeughausareal betreffend nachstehende Nachbesserungsklausel vereinbart:
Sollte innerhalb einer Frist von 9 Jahren eine Rückwidmung der von den
Montessori-Einrichtungen genutzten
Flächen auf "Vorbehaltsfläche für Gemeinbedarf, Grünanlage und Promenade" oder etwas Gleichwertiges, nicht
erfolgt sein, verpflichtet sich die Stadt
Innsbruck zu einer Nachzahlung für jeden Quadratmeter von höherwertig
nutzbar gewidmeter Grundstücksfläche
in der Höhe der Differenz zwischen
dem Verkehrswert der Widmung als
"Vorbehaltsfläche für Gemeinbedarf,

GR-Sitzung 16.07.2020

Grünanlagen und Promenade" zum
Verkehrswert der anderen Nutzungsbzw. Widmungskategorie zu leisten.
Diese Nachzahlungsverpflichtung bezieht sich nur auf die Flächen, die für
die Montessori-Einrichtungen umgewidmet werden.
Bgm. Willi: Es geht hier um das Zeughausareal, auf dem der Verein Brückenpfeiler
eine Montessori-Schule betreibt. Es war beabsichtigt, dass der Verein diesen Standort
verlassen muss. Wir haben versucht, mit
dem Verein eine Fläche zu finden, auf der
er untergebracht werden könnte. Das gestaltete sich extrem mühsam und schwierig.
Am Ende haben wir uns entschieden, einen
anderen Weg zu suchen und mit der Austria
Real Estate GmbH (ARE) bzw. der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) zu
verhandeln, ob das Gebäude am Zeughausareal noch einige Zeit stehen bleiben kann.
Ich bedanke mich deshalb bei der BIG. Die
letzten Verhandlungen mit dem Geschäftsführer DI Weiss, meiner Büroleiterin Tabea
Eichhorn, BA Msc, die hierfür sehr viel
Energie aufgewendet hat, der Mag.-Abt. I,
Liegenschaftsverwaltung und der Mag.Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und
Integration, haben ca. vor einer Woche
stattgefunden.
Durch das Zusammenwirken dieser vielen
Dienststellen und mit Hilfe des Ausschusses
für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte ist es gelungen, dass das Gebäude
stehen bleiben darf. Der Vertrag sieht vor,
dass die Schule noch maximal neun Jahre
dort bleibt. Wir versuchen, schon vorher einen Ersatzstandort zu finden, können aber
zum jetzigen Zeitpunkt das Bestehen dieser
Bildungseinrichtung mit dieser Lösung absichern.
Wenn Ihr mit Mehrheit oder gar einstimmig
diesem Antrag zustimmt, können wir die
entsprechenden Verträge unterzeichnen
und die Schule darf vorerst am Standort
verbleiben.
GR Mag. Plach: Wir befürworten diese Einigung, sehen aber dennoch, dass das Problem nur aufgeschoben und nicht aufgehoben ist, sondern lediglich auf neun Jahre
gestreckt wurde. Wenn wir uns die Entwicklungsdynamik im Bereich Dreiheiligen,