Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 01-Protokoll-29-01-2020.pdf

- S.93

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Der Gemeinderat möge daher beschließen:


Die Stadt Innsbruck verurteilt entschieden jede Form von Antisemitismus, Antijudaismus und



Antizionismus
Städtische Räumlichkeiten und Einrichtungen dürfen nicht an Organisationen, Vereine und für
Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden, die antisemitische, antijudaistische oder
antizionistische Ziele verfolgen oder zum Boykott von israelischen Produkten, Unternehmen,
Künstlerinnen und Künstlern, Sportlerinnen und Sportler aufrufen (z.B. BDS-Bewegung).
Strittige Fälle sind im Einzelfall durch die bearbeitende Dienststelle zu prüfen.



Städtische Dienststellen dürfen keine Organisationen, Vereine oder Veranstaltungen von
Gruppierungen unterstützen, die antisemitische, antijudaistische oder antizionistische Ziele
verfolgen oder zum Boykott von israelischen Produkten, Unternehmen, Künstlerinnen und
Künstlern, Sportlerinnen und Sportler aufrufen (z.B. BDS-Bewegung). Strittige Fälle sind im



Einzelfall durch die bearbeitende Dienststelle zu prüfen.
Der Bürgermeister wird damit beauftragt, auf die städtischen Beteiligungsunternehmen
heranzutreten, die oben genannten Punkte zu unterstützen.

Die Dringlichkeit des Antrags ergibt aufgrund der zeitlichen Nähe zum international Holocaust Gedenktag
und dem Umstand, dass ein normaler Antrag erst im Februar zur Abstimmung käme.

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