Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf

- S.53

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- 482 -

ist ein großer Schulkomplex in Pradl für
zehn- bis 14-jährige SchülerInnen. Es
"knappt" dort an allen Ecken und Enden an
Raum. Dieser Schulstandort ist sowieso
schon sehr schwierig. Vor etlichen Jahren
wurde ein Pavillon für das Tagesheim, also
die Nachmittagsbetreuung, errichtet, der
muss jetzt auch schon für den Unterricht am
Vormittag herangezogen werden. Es
bräuchte hier unbedingt Baumaßnahmen,
weil der Platz nicht mehr ausreicht und der
Pavillon auch nicht mehr ganz in Schuss ist.
Es gibt auf diesem Gebiet sehr viele Themen. Darüber wurde auch im Gemeinderat
schon groß gesprochen. Wir sollten die Prioritäten richtig setzen, vor allem, wenn die
Gelder eng werden. Ich hoffe auch für die
Zukunft, dass wir hier in diesem Gremium
die Entscheidungen richtig treffen und uns
die Aufgaben vornehmen, für die wir einen
gesetzlichen Auftrag haben, denn auf das
sind wir angelobt. Vielen Dank.

3.

Die Bedeckung der Kosten ist über die
Haushaltsstelle im ordentlichen Haushalt
Vp. 1/031010-728200 (Entgelte für sonstige
Leistungen), Finanzstelle 152, vorgesehen.
Die für 2020 notwendigen Budgetmittel sind
vorhanden.
14.

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 15.07.2020:
1.

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck beschließt vorliegende
Geschäftsordnung des "Beirates für
Großprojekte" der Landeshauptstadt
Innsbruck. Herr Bürgermeister wird ermächtigt, die Geschäftsordnung zu unterzeichnen.

2.

In Abänderung zu Punkt 4. des Gemeinderatsbeschlusses vom
18.07.2019, ZI. IV 8993/2019, beschließt der Gemeinderat, dass der
"Beirat für Großprojekte" die Einsetzung einer begleitenden Kontrolle zu
überprüfen und bei Notwendigkeit auf
die Beauftragung einer begleitenden
Kontrolle hinzuwirken hat. Der Beirat ist
jedoch nicht selbst für die Beauftragung
sowie für die fachlichen und inhaltlichen Überprüfungen der begleitenden
Kontrolle zuständig. Weiters wird beschlossen, dass der Beirat mit mindestens vier und maximal sechs ständigen
Mitgliedern, die sowohl aktive oder
ehemalige Bedienstete des Stadtmagistrates als auch externe Konsulenten
sein können, zu besetzen ist. Im Falle
der Besetzung mit externen KonsulentInnen sind diese mit einem Stundensatz von netto € 120,-- (wertgesichert;
jährliche Anpassung nach VPI 2015
erstmalig per 01.01.2022) zu vergüten.

Der Antrag des Stadtsenates vom
15.07.2020 (Seite 478) wird angenommen.
III 17287/2008
Innsbrucker Gestaltungsbeirat
(IGB), Bestellung von Mitgliedern
und Ersatzmitgliedern
Beschluss (bei Stimmenthaltung von FRITZ,
1 Stimme; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 08.07.2020:
Neubestellung von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern
1.

Als neues Mitglied des IGB als befristete Karenzvertretung bis 28.02.2021
für DIin Marie-Theres Okresek wird ab
01.08.2020 bestellt:
DIin Lilli Lička, Landschaftsplanerin,
Wien

2.

Als neue Mitglieder des IGB werden ab
01.03.2021 bestellt:
Arch.in Kornelia Gysel, Architektin, Zürich, CH
Arch. Bernd Vlay, Architekt, Wien

GR-Sitzung 16.07.2020

IV 1322/2020
Geschäftsordnung des "Beirates
für Großprojekte" der Landeshauptstadt Innsbruck

Beschluss (einstimmig):

13.

Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, wird ermächtigt, die erforderlichen Verträge
mit den Mitgliedern und Ersatzmitgliedern eigenständig abzuwickeln.