Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf
- S.55
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ist meine Frage, ob mir falsch geantwortet
wurde oder ob ich das falsch verstanden
habe? Wenn ich die Antwort bekomme,
dass es externe Personen sein müssen, hat
der Finanzdirektor in diesem Beirat eigentlich nicht zu sein.
Weiters war unsere Frage, welche Kraft dieser Beirat hat. In dieser Antwort steht, dass
die Stellungnahmen des Beirates lediglich
Empfehlungscharakter haben, magistratsintern und abteilungsübergreifend sind, aber
keine Entscheidungskompetenz haben. Das
heißt, dass der Beirat zwar etwas sagen
kann, ob das dann so gemacht wird, ist etwas anderes.
Lustig war auch unsere Frage nach der Haftung. Wenn es einen Beirat gibt, der so etwas kontrolliert, muss auch klar sein, was
passiert, wenn grobe Fehler passieren. In
der Antwort stand, dass die Beiräte in ihrer
Beiratstätigkeit auf jeden Fall von der Stadt
Innsbruck schad- und klaglos zu halten
sind. Wir haben also nun einen Beirat, der
nur empfehlenden Charakter hat, und wenn
es dann um die "Wurst" geht, kann er sagen, dass es ihm leidtut und er sich getäuscht hat.
Etwas verstehe ich überhaupt nicht. Unsere
Frage war, aus wie vielen Personen dieser
Beirat für Großprojekte mindestens besteht.
Es wurde uns gesagt: Aus vier Personen.
Darunter steht dann, dass der Beirat für
Großprojekte nicht die Aufgabe der Kostenkontrolle übernimmt. Zusammenfassend
heißt das, dass wir einen Beirat haben, der
empfehlen kann.
Das, was der Gemeinderat damals wollte,
nämlich einen Beirat für Großprojekte, damit
die Kosten nicht mehr ausufern, genau das
hat der nunmehrige Beirat nicht zu beeinflussen oder zu bekritteln. Auf unsere
Frage, wie viele Personen maximal diesem
Beirat angehören, bekamen wir die Antwort:
Sechs Personen.
Nun lesen wir in der Geschäftsordnung,
dass der Beirat für Großprojekte nicht die
Aufgabe der Kostenkontrolle hat. Ich war
der Auffassung, dass dieser Beirat vor einem Jahr vom Gemeinderat der Stadt Innsbruck beschlossen wurde, um den gemachten Fehlern bei Großprojekten entgegenzuwirken. Meines Erachtens müsste dann dieser Beirat auch die Kostenkontrolle überGR-Sitzung 16.07.2020
nehmen und nicht wieder jemand extern damit beauftragt werden. Für so etwas gibt es
ja einen Beirat. Dieser soll informieren,
wenn etwas schiefläuft, wenn auch nur mit
Empfehlungscharakter.
Ich verstehe nicht, wofür man diesen Beirat,
der ja wegen der Kostenkontrolle gegründet
wurde, braucht, wenn er sich überhaupt
nicht um die Kosten kümmert, nichts entscheiden darf und nicht haftet.
StRin Dengg: Gestern wurde im Stadtsenat
relativ lange über diesen Punkt geredet. Unsere Fraktion meldet Stimmenthaltung an,
weil mir Bgm. Willi nicht befriedigend erklären konnte, warum der Beirat nicht selbst für
die Beauftragung, aber auch nicht für die
fachliche und inhaltliche Überprüfung der
begleitenden Kontrolle zuständig ist.
Bei den letzten Projekten war das größte
Problem der Zeitdruck und die Kostenkontrolle. Der Gemeinderatsbeschluss von vor
einem Jahr schaut heute eigentlich anders
aus. Bevor der Beschluss in Kraft getreten
ist, wurde er geändert, was ich auch nicht
verstehe. Eigentlich bräuchten wir jemanden, der uns auf den Zeitdruck, der immer
viel Geld kostet, und auf die begleitende
Kontrolle aufmerksam macht.
Laut Punkt 2. der Geschäftsordnung gibt es
im Prinzip nun einen Beirat, aber Haftung
und Kontrolle liegen nach wie vor bei uns
40 Gemeinderäten - ob mit Beirat oder
ohne. Die Stadt Innsbruck haftet dafür und
die Kontrolle muss sie auch selbst übernehmen. Der Punkt 11. der Geschäftsordnung
lautet: Die Tätigkeit des Beirates für ein Projekt endet nach Beschlussfassung durch
das zuständige Gremium. Deshalb kann ich
mir nicht vorstellen, wie der Beirat funktionieren soll. Vielleicht braucht der Beirat
noch einen externen Beirat. Mir wird das alles zu kompliziert.
Ich stelle mir heute immer noch die Frage,
warum wir Anfang Juli 2019 nach reiflicher
Überlegung alle gemeinsam einen Gemeinderatsbeschluss gefällt haben und warum
dieser nun über den Haufen geworfen werden muss. Ich weiß es nicht.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)