Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf

- S.56

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GR Mag. Plach: StRin Dengg, wenn im
zweiten Satz des Punktes 11. der Geschäftsordnung steht: Im Falle der Implementierung einer begleitenden Kostenkontrolle endet die Tätigkeit mit dem Abschlussbericht durch die begleitende Kostenkontrolle. Also wenn etwas implementiert wird,
bleibt der Beirat schon noch dabei.
Der Punkt ist der: Ich glaube, dass wir mit
diesem heute vorgelegten Beschluss samt
Geschäftsordnung uns auf das besinnen,
was so ein Beirat leisten kann. Wenn man
hier im Haus zeitweise zuhört, meint man,
dass, indem wir einen Beirat einsetzen, der
Gemeinderat jegliche Verantwortung verliert
und dass der Beirat uns immer sagt, ob ein
Projekt gut oder schlecht ist, und wir alle
uns zurücklehnen können. So einfach wird
es nicht werden und es braucht immer noch
die politische Bewertung von geplanten Vorhaben. Diese haben wir in diesem Gemeinderat auch vor der Bevölkerung zu verantworten.
Ich glaube, dass es insofern eine Besinnung
auf das ist, was ein Beirat leisten kann, und
hier bin ich Bgm. Willi und dem Stadtsenat
sehr dankbar. Aber auch mit den Adaptierungen, die wir unter anderem im Stadtsenat eingebracht haben, gibt es ein Korsett, in dem man zu arbeiten beginnen
kann. Wichtig ist, dass die Geschäftsordnung wieder in den Gemeinderat zurückgespielt wird, wenn es Änderungen gibt, und
dass die Besetzung analog zu anderen Besetzungen im Stadtsenat passiert.

dieser Beirat seriös damit befasst ist und
seine Einschätzungen dazu abgibt.
Schlussendlich wird es immer an einer Beschlussfassung des Gemeinderates liegen,
ob ein Projekt umgesetzt wird. Es ist aber
wichtig, dass es so ein Gremium gibt. Für
uns könnte dieses Gremium auch noch diverser besetzt sein. Das kann man sich
aber im Laufe der Zeit ansehen, wenn dieser Beirat anfängt zu arbeiten. Deshalb ist
die Evaluierung nach einem Jahr wichtig.
Unter dem Strich ist es ein wichtiger Schritt
in die richtige Richtung. Bezogen auf das,
was zu erreichen ist, hat man gute Lehren
aus den Projekten der Vergangenheit gezogen.
Bgm. Willi: Es wurde schon vieles gesagt,
dem ich zustimme. Zum Thema Befangenheit möchte ich noch sagen: Ja, die kann es
geben. Es gibt Mitglieder, die im Berufsleben stehen, und daher wird der Beirat sehr
rasch Ersatzmitglieder suchen und vorschlagen. Wenn z. B. ein/e Architekt/in oder
ein/e Baumanager/in befangen ist, kann
sie/er durch eine Ersatzperson ausgetauscht werden.
Beim Thema Kostenkontrolle bitte ich auf eines zu achten: Dieser Beirat ist nicht dazu
da, dass er am Projekt quasi auf der Baustelle steht und schaut, ob alles richtig und
so abgewickelt wird, wie es vorgesehen ist,
sondern jede/r, die/der ein Projekt vorlegt,
hat die Verantwortung, dass es ordentlich
abgewickelt wird.

Es ist und bleibt der Gemeinderat, der darüber zu befinden hat. Es war auch ein jahrelanges wichtiges Anliegen von uns - hier
verweise ich auf die Initiative von GR Buchacher -, dass wir so einen Beirat etablieren.
Dieser Beirat ist primär dazu da, dass er
sich im Vorfeld Projekte ansieht, ob es eine
seriöse Kalkulation gibt, ob es da eventuelle
weitere Kosten geben könnte und wie das
gesamte Projekt aussieht.

Das kann eine Abteilung unseres Hauses
sein, eine Beteiligung wie die Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG (IIG) oder die
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB
AG). Diese müssen natürlich die begleitende Kontrolle als Teil des Projektes implementieren. Der Beirat schaut, ob diese Kontrolle lege artis aufgesetzt ist, ob das passt
und ob die richtigen Leute da sind, um den
Bauablauf zu kontrollieren.

Ich glaube, dass der Beirat alleine schon
deshalb einen sehr positiven Einfluss hat,
weil er zwangsläufig Tempo herausnimmt.
Ich sehe hier auch unsere Fraktion in unserer Haltung bezüglich dem Bozner Platz bestärkt, da diese genau mit der Noch-NichtEinrichtung dieses Beirates begründet war.
Man schickt ein Projekt auf die Reise, bevor

Der/die ProjektabwicklerIn, sei es eine Abteilung oder eine Beteiligung, legt einen
Projektbericht vor, den sich der Beirat ansieht. Der wichtigste Punkt kommt in der
Regel nach dem ArchitektInnenwettbewerb.
Da wird darauf geschaut, ob die Kostenschätzung für das Siegerprojekt nachvollziehbar ist. Hier greift die Expertise zum
ersten Mal. Wenn alles genehmigt ist, wird

GR-Sitzung 16.07.2020