Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf
- S.57
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das Projekt von der begleitenden Kontrolle
begleitet. Sollte es Abweichungen bei den
Kosten geben oder wesentliche Änderungen passieren, muss der/die ProjektwerberIn und die begleitende Kontrolle das an den
Beirat melden. Das steht in der Geschäftsordnung unter Punkt 12. Abs. 2.
Wenn etwas Außergewöhnliches passiert
oder eine Kostenüberschreitung über 10 %
vorliegt, greift der Beirat ein. So versuchen
wir das Projekt innerhalb des Kostenrahmens abzuwickeln.
Wichtig ist, dass das Primat der Politik erhalten bleiben muss. Das heißt, dass nicht
der Beirat den Gemeinderat sticht, sondern
der Gemeinderat sticht unter Umständen
den Beirat. StRin Mag.a Oppitz-Plörer hat
das sehr gut bei der Fassade vom Haus der
Musik ausgeführt, wo man eine hochwertigere Fassade haben wollte. Im Wissen,
dass das etwas mehr kostet, hat man sich
bewusst trotzdem dafür entschieden.
Sollten solche Fälle eintreten, muss der Primat der Politik sichergestellt sein. Die Letztverantwortung liegt dann hier im Gemeinderat. Wieso gab es Änderungen gegenüber
dem Ursprungsbeschluss? Der Beschluss
vom Juli 2019 ist in der Finanzabteilung entstanden. Als nun das auf Basis der Geschäftsordnung bearbeitet wurde, haben
drei Abteilungen zusammengewirkt - die
Mag.Abt.- IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, mit dem neuen Finanzdirektor, der gewisse Überlegungen
aus der Stadt Graz mitgebracht hat, die
Mag.-Abt. III, Tiefbau, bei der DI Dr. Zimmeter, viel Erfahrung einbrachte und die Mag.Abt. I, Amt für Präsidialangelegenheiten.
Im Zusammenwirken und in der Diskussion
der ExpertInnen dieser drei Abteilungen ist
der Vorschlag entstanden, den Punkt 4. etwas zu adaptieren und die Geschäftsordnung in der Form vorzulegen, wie sie nun
vorliegt.
GR Appler: Ich bin mit vielen VorrednerInnen einer Meinung, dass die Evaluierung in
einem Jahr sehr wichtig werden wird. Das
Entscheidendste dieses Beirates wird es
sein, im Vorfeld zu sehen, welche Auswirkungen das auf einen Wettbewerb hat. Deshalb bin ich für die Änderungen sehr dankbar, die im Stadtsenat implementiert wurden.
GR-Sitzung 16.07.2020
Bei der Art des Wettbewerbes und des Verfahrens wird in Wahrheit die größte Frage
sein, ob die präliminierten Kosten halten
oder nicht. Dafür ist dieser Beirat äußerst
gut geeignet. Auch die Zusammensetzung
von FachexpertInnen mit sozialer Kompetenz ist für einen ersten Schritt sehr gut gelungen, da sie einen gesamthaften Blick haben werden.
Der Beirat wird uns nicht von der Verantwortung entbinden, sondern uns nur unterstützen. Ich glaube aber, dass wir durch das
Statut als Gemeinderat und als Gremium
selbst wahrscheinlich nun viel öfter den
Schritt zur begleitenden Kontrolle in unsere
Beschlüsse miteinfassen werden. Es ist
dann ganz klar, dass der Beirat für Großprojekte laufend dabeibleibt und eine Berichtspflicht an die entsprechenden Stadtsenatsmitglieder hat. Das ist ein bedeutender
Schritt nach vorne.
Ich sehe das ein wenig als work in progress.
Viel davon werden wir erst sehen, wenn der
Beirat ein bis eineinhalb Jahre am Werk ist.
Wo müssen wir noch nachschärfen? Wo
müssen wir noch genauer werden? Ich halte
es aber für einen längst notwendigen und
wichtigen Schritt, dass nun damit begonnen
wird. Ich möchte mich herzlich dafür bedanken und bin mir sicher, dass wir hier im Gemeinderat mit dieser Geschäftsordnung
noch die eine oder andere Zeit und Arbeit in
den nächsten Jahren verbringen werden,
um sie nachzuschärfen oder zu verbessern.
Für den Beginn halte ich sie durchaus für
ein Schriftstück des Machbaren und des
Umsetzbaren. Ich glaube, dass der Startschuss damit unbedingt erfolgen sollte. Wir
werden an den ersten Projekten recht
schnell sehen, wie unsere Schätzungen
sich auswirken und auch wie sich vielleicht
Änderungen im Verfahren auf die zukünftige
Kostenkontrolle auswirken.
GR Mag. Fritz: Bgm. Willi hat auf zwei wesentliche Punkte hingewiesen, die ursprünglich vorgebrachte Einwände sehr gut entkräftet haben. Erstens die Trennung von politischer Verantwortung und Beiratsempfehlungen: Wenn eine Beiratsempfehlung vorliegt, der der Gemeinderat mit Mehrheit
oder wie auch immer nicht folgen wird, ist er
zumindest verpflichtet, genau zu erläutern,
warum er das tut. Das wird etwas für die
Transparenz, die politische Steuerung und
Kostenkontrolle bringen.