Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf

- S.139

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(zu Punkt 11.)

Beilage 2

Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom ….,
mit der die Verordnung zum Schutze der städtischen Parkanlagen geändert wird
(Beschluss des Gemeinderates vom….)

Art. I
Die Verordnung zum Schutze der städtischen Parkanlagen (Gemeinderatsbeschluss vom
02.04.1970 in der Fassung der Beschlüsse vom 23.06.1976, 26.02.1987, 21.10.1999,
23.05.2001, 30.03.2006, 30.09.2008, 18.06.2009, 14.04.2011, 18.06.2015, 23.03.2017 und vom
26.04.2018) wird wie folgt geändert:
1.

Die Promulgationsklausel hat zu lauten:
„Gemäß § 19 Abs. 1 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975, LGBl. Nr. 53,
zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 138/2019, sowie gemäß § 6a Abs. 2a des
Landes-Polizeigesetzes, LGBl. Nr. 60/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr.
5/2020, wird verordnet:“

2.

In § 5 wird der derzeitige erste Satz durch folgenden ersten Satz ersetzt:
„Hunde sind auch im Bereich der Parkanlagen außerhalb geschlossener Ortschaften an der
Leine oder mit Maulkorb zu führen und von Rasen- bzw. Grünflächen, von Pflanzungen
sowie von Sandkästen unbedingt fernzuhalten.“

3.

In § 11 erster Satz wird die Zeichenfolge „LGBl. Nr. 32/2017“ durch die Zeichenfolge „LGBl.
Nr. 138/2019“ ersetzt.

4.

In § 11 zweiter Satz wird die Zeichenfolge „LGBl. Nr. 56/2017“ durch die Zeichenfolge „LGBl.
Nr. 5/2020“ ersetzt.
Art. II

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister e.h.