Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf
- S.226
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(zu Punkt 51.2)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 02.07.2020
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG), Umgang mit COVID-19-bedingten Härtefällen; Zahl GfGR/177/2020;
ANFRAGE von GR Onay vom 25.06.2020;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
und Beteiligungsunternehmen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Onay hat am 25.06.2020 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die
Antworten eingefügt wurden:
Im Zuge der Covid-19-Pandemie mussten viele Menschen Einkommenseinbußen hinnehmen. Unter diesen auch zahlreiche Menschen, die in Stadtwohnungen leben.
Im März 2020 initiierte Adi Sandbichler die Online-Petition "Mietfrei für Härtefälle während der
Coronakrise“ und schrieb neben der Tiroler Gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungs
Ges.m.b.H. (TIGEWOSI) und der Neue Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGmbH (NHT) auch
Bürgermeister Georg Willi als Eigentümervertreter der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) an und erhielt aus dem Bürgermeisterbüro folgende Antwort:
"Die Folgen des Coronavirus wirken sich auf viele Lebensbereiche aus und treffen vor allem diejenigen besonders hart, die aufgrund von Kurzarbeit oder Jobverlust ihre Miete nicht mehr bezahlen können. Als Stadt sehen wir uns selbstverständlich verpflichtet, den Mieterinnen und Mietern
städtischer Mietwohnungen unter die Arme zu greifen. Unsere Mieterinnen und Mieter können sich
im Falle von Zahlungsschwierigkeiten an die jeweilige Hausverwaltung wenden. Die Hausverwaltungen prüfen jeden Einzelfall gesondert und wohlwollend.“
Diese Aussage ist als eine Zusage zu werten, dass sich die Stadt um eine soziale Abfederung der
Coronakrise bemühen werde. Nachdem die IIG der Stadt Innsbruck gegenüber auskunftspflichtig
ist, bezieht sich diese Anfrage in erster Linie auf den Umgang der IIG mit krisenbedingten Härtefällen.