Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf
- S.233
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Antwort:
Bislang wurde noch kein Beirat für Großprojekte eingesetzt. Die Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, hat einen Geschäftsordnungsentwurf (nachfolgend GO-Entwurf genannt) erstellt und
diesen u. a. mit der Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, abgestimmt. Der
GO-Entwurf wurde bis dato nicht beschlossen. Im GO-Entwurf ist vorgesehen, dass die Stellungnahmen des Beirates lediglich Empfehlungscharakter haben und dem Beirat als magistratsinternes, abteilungsübergreifendes Verwaltungsgremium keine Entscheidungskompetenz hinsichtlich der
Durchführung oder Nichtdurchführung eines Großprojektes zukommt. Zudem ist im Entwurf vorgesehen, dass die Mitglieder sowie allfällige Ersatzmitglieder des Beirates im Rahmen ihrer Beiratstätigkeit von der Stadt Innsbruck jedenfalls schad- und klaglos zu halten sind und allfällige Rückgriffsrechte ausgeschlossen werden. Ausgenommen von der Schad- und
Klagloshaltung sind vorsätzliche Schädigungshandlungen von Beiratsmitgliedern.
Frage 7:
Welche internen bzw. externen RechtsexpertInnen wurden und werden für die
Zusammenstellung eines "Beirates für Großprojekte" betraut?
Antwort:
Bei der Zusammenstellung wurde darauf geachtet, ein breites Kompetenzspektrum abzudecken. Alle Personen verfügen über die entsprechenden
Erfahrungen.
Frage 8:
Inwieweit und in welcher Höhe werden die "Beiräte für Großprojekte" für ihre
Tätigkeit honoriert bzw. entlohnt?
Antwort:
Die Mitglieder bekommen laut GO-Entwurf € 120,-- netto pro Stunde.
Frage 9:
Aufgrund welcher Berechnungsgrundlage erfolgt die monetäre Honorierung
bzw. Entlohnung der "Beiräte für Großprojekte"?
Antwort:
Dies erfolgt analog der Entlohnung für die Arbeit im Finanzbeirat.
Frage 10:
Wurden die Kosten für die begleitende Kostenkontrolle bereits im städtischen
Budget berücksichtigt, und wenn ja wie und in welcher Höhe?
Antwort:
Da im Jahresvoranschlag für 2020 kein konkretes Projekt, das eine begleitende Kontrolle zwingend erfordert, präliminiert wurde, waren darin auch
keine Kosten für eine begleitende Kontrolle zu berücksichtigen. Die zu erwartenden Kosten für die Einbeziehung von externen KonsulentInnen in
den Beirat für Großprojekte sind über die Vp. 1/900010-640000 veranschlagt.
Laut Gemeinderatsbeschluss sind "die Kosten für die begleitende Kontrolle bereits in der Projektvorbereitungsphase getrennt von den Projektkosten anzusetzen und im städtischen Budget zu berücksichtigen, sofern
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