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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf

- S.267

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4. Wer zeichnet f ü r die inhaltlichen Vorgaben dieser Auschreibung (siehe Fragestellungen oben ) verantwortlich ?
5. Nach welchen Kritierien (gesetzlichen Vorschriften) erfolgte die Ausschreibung

des Kommunaldarlehens ?

6. Warum wurde dieses Kommunaldarlehen überhaupt ausgeschrieben bzw. wa rum hat die Stadt Innsbruck im Auftrag des B ürgermeisters nicht selbststä ndig
Angebote eingeholt ?

7. Ist es ü blich, dass „ Kreditvermittler " f ü r die Stadt Innsbruck Kommunaldarle-

hen etc. ausverhandeln ?

8 . Wenn ja, welche „Kreditvermittler " haben seit 2. J ä nner 2012, welche Kom munaldarlehen, etc. f ür die Stadt Innsbruck ausverhandelt, die letztendlich
auch aufgenommen wurden ? ( Bitte um Aufstellung pro Kommunaldarlehen
etc . unter Nennung des „Kreditvermittlers" und Datum )

9. Wie hoch ist die Vermittlermarge für das aufgenommene Kommunaldarlehen
bei der Austrian Anadi Bank AG f ür die Kandier Gruppe GmbH, Kreuzbreite 32
94315 Straubing in EUR ?
10. Warum hat der Bü rgermeister bzw. die Stadt Innsbruck bei regional anbieten-

den Banken deren Angebote nicht nachverhandelt, um die Regionalit ä t zu
wahren, zumal gerade die Tiroler Banken mit Sitz in Innsbruck eine dement sprechende Steuerleistung erbringen, und es schon vermutlich ü ber Jahrzehn te hinweg Gesch ä ftsbeziehungen mit der Stadt Innsbruck gibt ?

11. Ist es richtig, dass Kommunaldarlehen immer unter verschiedensten Konditio nen ausgeschrieben werden ?
12 . Wenn nein, warum nicht ?
13. Wenn ja, welche Kommunaldarlehen wurden seit ihren Amtsantritt 2018 unter

welchen Konditionen bei welchem Bankinstitut aufgenommen ?

14. In welcher Höhe müssen 2020 noch Kommunaldarlehen, Kredite etc . aufge -

nommen werden ?

15. Haben Sie seit ihrem Amtsantritt pers önlich als Finanzreferent aktiv mit Bank und Geldinstituten zum Zwecke der Aufnahme von Kommunaldarlehen, Krediten etc. verhandelt ?