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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 06-Protokoll-19-06-2019_gsw.pdf

- S.111

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Diese Ausgabe – 06-Protokoll-19-06-2019_gsw.pdf
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Frage 1:

Wie viele Werbe- bzw. Missionierungsaktionen islamischer bzw. islamistischer Organisationen bzw. Personen wurden in den Jahren 2014 bis Mai 2019 im öffentlichen Raum des Stadtgebiets von Innsbruck jeweils von städtischen Dienststellen,
insbesondere von der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG), verzeichnet?

Antwort:

Es handelt sich hier um Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes. Mangels Zuständigkeit werden keine Aufzeichnungen geführt.

Frage 2:

Kam es im Zuge der unter Frage 1 angeführten Aktivitäten zu Ordnungswidrigkeiten bzw. verwaltungsrechtlich oder gerichtlich strafbaren Handlungen? Falls ja, in
wie vielen Fällen und welche Tatbestände wurden dabei jeweils verwirklicht?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 3:

Wird die islamistische Szene in Innsbruck von den zuständigen städtischen
Dienststellen beobachtet und gibt es diesbezüglich eine Zusammenarbeit mit dem
Stadtpolizeikommando bzw. der Landespolizeidirektion (LPD) Tirol? Falls ja, bitte
um nähere Ausführungen zum Umfang der gesetzten Maßnahmen. Falls nein,
welche Gründe standen einer Beobachtung bisher im Weg?

Antwort:

Mangels gesetzlicher Zuständigkeit dürfen seitens städtischen Dienststellen
keine Maßnahmen ergriffen werden. Ein Erfahrungsaustausch mit den
Dienststellen des Bundesministeriums für Inneres (BMI) erfolgt.

Frage 4:

Welche Maßnahmen sind seitens der politischen Führung der Stadt geplant, um
islamistische Umtriebe in Innsbruck hintanzuhalten bzw. zumindest zu erschweren?

Antwort:

Die Situation wird beobachtet, bisher ist dem Büro des Bürgermeisters nur
der medial kolportierte Fall bekannt. Weitere Schritte werden anhand des Erfahrungsaustausches (wie in Antwort zu Frage 3 erwähnt) bei Bedarf in Erwägung gezogen.

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung

Freundliche Grüße

Mag.a Susanne Plankensteiner
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1h

30 min