Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 06-Protokoll-19-06-2019_gsw.pdf

- S.144

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(zu Punkt 29.10)

· ~

Stadtmagistrat Innsbruck

~

eingelangt am

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19. Juni 2019

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GERECHTES "

~ Dir UNII ESHC IILIOII N

attsslelfe fiir Gemeindefat und Stadlsenat
www.gerechtes-innsbruck.at

Bürgermeister der Stadt Innsbruck

INNSBRUCK, 18.06. 2019

Maria-Theresien-Straße 18
60201nnsbruck

ANFRAGE
In der Andechsstraße befindet sich seit geraumer Zeit ein Rad- und Fußweg
über eine Länge von ca 150m. Der Rad- und Fußweg macht aufgrund der Planung für die Radfahrer keinen Sinn, zumal der Weg über keine direkte Anbindung an irgendein Radwegnetz verfügt, und auch eine dementsprechende Anbindung nicht zu erwarten ist. Ebenso ist der Fußweg planungstechnisch nicht
nachvollziehbar, da in diesem Bereich kaum Fußgänger unterwegs sind.
Ungeachtet dessen stellt sich die Frage, aufgrund welcher rechtlichen Grundlage bzw. politischen Beschlusses dieser Rad- und Fußweg errichtet wurde.
1. Wer trägt für die Errichtung des Fuß- und Radweges in der Andechsstraße (siehe Karte) die politische Verantwortung?
2. Gibt es einen politischen Beschluss (Stadtsenat, Gemeinderat), welcher
die Errichtung des Rad- und Fußweges (siehe Karte)rechtlich legitimiert?
3. Wenn ja, um welchen Beschluss handelt es sich?
4. Wenn nein, warum nicht?
5. Ist es richtig, dass der Gemeinderat die Errichtung eines Rad- und Fußweges aufgrund des lnnsbrucker Stadtrechtes beschließen muss? (Umwidmung einer Verkehrsfläche)