Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 06-Protokoll-19-06-2019_gsw.pdf
- S.148
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(zu Punkt 30.1)
ali
Stadtmagistrat Innsbruck
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innsbruck
19. Juni 2019
Innsbruck, 19.06.2019
Geschäflss!elle für Gemeinderal und Sladlsenal
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ANTRAG
Straßenmusik
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bürgermeister wird ersucht, die Richtlinien für Straßenmusik zu evaluieren und
im Sinne einer straßenmusikfreundlichen Stadtidentität anzupassen. Bezüglich der
Höhe der Genehmigungsgebühr soll die Möglichkeit geprüft werden, ob über den
Subventionsweg oder einen anderen Weg die Zahlungsverpflichtung der
Künstler_innen auf eine einladende Höhe reduziert werden kann oder auch gänzlich
zu streichen.
Begründung:
Nach jahrelangen Bemühungen, ist nun seit dem 01 .03.2017 in Innsbruck erlaubt,
auf der vielbegehrten nördlichen Maria-Theresien-Straße, in der Altstadt und am
Franziskanerplatz, Straßenmusik anzumelden. Außerhalb dieser Plätze ist es im
gesamten Stadtgebiet nicht möglich, Straßenmusik anzumelden.
Bisher gab es seitens Anrainer_ innen und Kaufleute keine Beschwerden.
Angemeldete Straßenmusik wird als Bereicherung wahrgenommen, die
ausgewählten Spots funktionieren.
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