Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 06-Protokoll-19-06-2019_gsw.pdf

- S.148

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 06-Protokoll-19-06-2019_gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2019
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 30.1)

ali

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

alternative liste
innsbruck

19. Juni 2019
Innsbruck, 19.06.2019

Geschäflss!elle für Gemeinderal und Sladlsenal

Gf~ Q_ / A~(Jol 1
ANTRAG
Straßenmusik
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bürgermeister wird ersucht, die Richtlinien für Straßenmusik zu evaluieren und
im Sinne einer straßenmusikfreundlichen Stadtidentität anzupassen. Bezüglich der
Höhe der Genehmigungsgebühr soll die Möglichkeit geprüft werden, ob über den
Subventionsweg oder einen anderen Weg die Zahlungsverpflichtung der
Künstler_innen auf eine einladende Höhe reduziert werden kann oder auch gänzlich
zu streichen.

Begründung:
Nach jahrelangen Bemühungen, ist nun seit dem 01 .03.2017 in Innsbruck erlaubt,
auf der vielbegehrten nördlichen Maria-Theresien-Straße, in der Altstadt und am
Franziskanerplatz, Straßenmusik anzumelden. Außerhalb dieser Plätze ist es im
gesamten Stadtgebiet nicht möglich, Straßenmusik anzumelden.
Bisher gab es seitens Anrainer_ innen und Kaufleute keine Beschwerden.
Angemeldete Straßenmusik wird als Bereicherung wahrgenommen, die
ausgewählten Spots funktionieren.

AJtcrnalive Liste Innsbruck
">d1opbtralk 9 6020 lnnshmd.
1ea111@ahcma11vchs1e.at """ .altcrnall, dhte.al