Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 07_Kurzprotokoll_12.07.2018_gsw.pdf
- S.11
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Den Bebauungsplan Nr. AM-B22, Amras,
Kreuzungsbereich Philippine-Welser-Straße
und Wallpachgasse sowie Bereich nördlich
der Gerhart-Hauptmann-Straße (als Änderung der Bebauungspläne Nr. AM-B15 und
Nr. AM-B15/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
31.
MagIbk/23393/SP-OE-Ö02Ä/1
Örtliches Raumordnungskonzept
(ÖROKO) Nr. RE-Ö39, Reichenau,
Bereich zwischen Reichenauer
Straße, Langer Weg und Radetzkystraße (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
{ÖROKO} 2002), gemäß § 32
TROG 2016
32.
MagIbk/23392/SP-FW-RE/1
Flächenwidmungsplan Nr. REF13, Reichenau, Bereich Radetzkystraße - Hegnerstraße (als Änderung des Flächenwidmungsplans Nr. 80/gg), gemäß § 36
TROG 2016
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, FRITZ,
GERECHT und ALI, 11 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.07.2018:
Der Flächenwidmungsplan Nr. RE-F13,
Reichenau, Bereich Radetzkystraße - Hegnerstraße (als Änderung des Flächenwidmungsplans Nr. 80/gg), gemäß § 36
TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen
außer Kraft.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, FRITZ,
GERECHT und ALI, 11 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.07.2018:
Das Örtliche Raumordnungskonzept
(ÖROKO) Nr. RE-Ö39, Reichenau, Bereich
zwischen Reichenauer Straße, Langer Weg
und Radetzkystraße (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002), gemäß § 32 TROG 2016, wird
beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieser Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
(ÖROKO) treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
33.
MagIbk/23365/SP-BB-RE/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. RE-B15, Reichenau, Bereich Radetzkystraße Hegnerstraße, gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, FRITZ,
GERECHT und ALI, 11 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.07.2018:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. RE-B15, Reichenau, Bereich Radetzkystraße - Hegnerstraße, gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird
beschlossen.
Der Beschluss erfolgt gemäß § 71 TROG
unter der aufschiebenden Bedingung, dass
dem parallel vorgelegten Örtlichen Raumordnungskonzept und dem Flächenwidmungsplan die nach § 67 Abs. 2 erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung
erteilt wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
GR-Sitzung 12.07.2018