Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07_Kurzprotokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.12

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34.

MagIbk/21640/SP-BB-DH/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. DH-B13, Dreiheiligen, Bereich Kapuzinergasse 36, 38, 38a, 40a und 42 (als Änderung des Bebauungsplanes und
Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. DH-B9), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, FRITZ,
GERECHT und ALI, 11 Stimmen):

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, FRITZ,
GERECHT, 10 Stimmen):
Dem von GR Depaoli eingebrachten dringenden Antrag wird die Dringlichkeit nicht
zuerkannt, weshalb der Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt wird.
35.2

Erweiterung der Nutzungszeiten
der Sodexo Karte für städtische
MitarbeiterInnen
(GR Lassenberger)

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.04.2018:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. DH-B13, Dreiheiligen, Bereich Kapuzinergasse 36, 38, 38a, 40a und
42 (als Änderung des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. DH-B9), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplans treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
35.

Einbringung und Behandlung von
dringenden Anträgen

35.1

GfGR/61/2018
Stadt Innsbruck, Umbau des
Brunnens in der Maria-TheresienStraße, Umbauvarianten
(GR Depaoli)

Der Gemeinderat möge beschließen, den
Bürgermeister der Stadt Innsbruck zu beauftragen, den Umbau der Brunnenrampe
und des Brunnens in der Maria-TheresienStraße nicht ohne der Auslotung anderer
möglicher günstigerer Umbauvarianten
durch den Innsbrucker Gemeinderat an das
Architekturbüro "AllesWirdGut" (AllesWirdGut Architektur ZT GmbH Wien München)
zu vergeben, und bis zur Findung einer
günstigeren Variante, eine sofortige provisorische Sicherheitsmaßnahme, um weitere
Unfälle beim Brunnen in der MariaTheresien-Straße zu verhindern, in Auftrag
zu geben.
Depaoli, eigenhändig

GR-Sitzung 12.07.2018

GfGR/62/2018

Der Gemeinderat möge beschließen:
1.

In Dienststellen des Stadtmagistrats
derzeit gültige Dienstanweisungen,
welche die Nutzungszeit der SodexoChipkarten (Restaurantpässe) beschränken, werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

2.

In Dienststellen des Stadtmagistrats
derzeit gültige Dienstanweisungen,
welche es Mitarbeitern untersagen, in
Arbeitspausen Gastronomiebetriebe in
Dienst/Arbeitsbekleidung aufzusuchen,
werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

3.

Der Nutzungszeitraum der SodexoChipkarten (Restaurantpässe) wird für
alle Dienststellen des Stadtmagistrats
einheitlich mit 09.00 Uhr bis 22.00 Uhr
festgelegt. Dieser Zeitraum gilt jeweils
für alle Tage, an denen eine Arbeitsleistung im Auftrag des Dienstgebers
zu verrichten ist.

Dengg, Federspiel, Kurz, Lassenberger, alle
eigenhändig
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, FRITZ,
GERECHT, 10 Stimmen):
Dem von GR Lassenberger sowie Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern eingebrachten dringenden Antrag wird die
Dringlichkeit nicht zuerkannt, weshalb der
Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt wird.