Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt_18.59.52.pdf
- S.84
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41.6
MagIbk/41563/GfGR-AF/52/2022
Ablehnung der Anfragebeantwortung betreffend Beratung und
Rechtsvertretung durch Anwaltskanzleien im Stadtmagistrat Innsbruck (GR Depaoli)
Bgm. Willi: Die von GR Depaoli in der Sitzung des Gemeinderates am 19.05.2022
eingebrachte Anfrage wird mit beiliegendem
Bericht beantwortet.
Die Beantwortung der Anfrage gemäß Bericht der Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat vom 10.06.2022 wurde den
Gemeinderatsmitgliedern im geschützten
Bereich der Homepage der Stadt Innsbruck
vor Beginn der Sitzung zur Verfügung gestellt.
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt 50 Minuten.
GR Depaoli: Ich ersuche um
Eröffnung der Debatte.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, ÖVP,
SPÖ, NEOS, TSB und GR Schmidt,
23 Stimmen):
Der Antrag auf Eröffnung der Debatte wird
angenommen.
GR Depaoli: Wir haben nachgefragt, wie
viele Rechtsstreitigkeiten der Stadt Innsbruck anhängig sind und wer entscheidet,
wie es damit weitergeht etc.
Herr Bürgermeister hat die erste Frage so
beantwortet:
"Sehr geehrte GemeinderätInnen,
die Beantwortung der gegenständlichen Anfrage wird gemäß § 18 Abs. 4 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) von
mir als Bürgermeister abgelehnt. Eine Beantwortung würde einen enormen Zeitaufwand in zahlreichen Dienststellen des
Stadtmagistrats verursachen, insbesondere
in der Mag.-Abt. I, Präsidial- und Rechtsangelegenheiten, aber auch der Mag.- Abt. II,
der Mag.-Abt. III und der Mag.-Abt. IV, da in
diesen verwaltungsbehördliche bzw. gerichtliche Verfahren abgewickelt werden.
GR-Sitzung 22.06.2022
Um der Anfrage nachzukommen, müssten
sämtliche Gerichtsakten im gesamten Stadtmagistrat seit 2018 einzeln durchgesehen
werden, was mit erheblichem Aufwand und
Kosten verbunden wäre. Gegen die Beantwortung einer spezifisch gestellten Anfrage,
bei der die Recherche auf einzelne Bereiche eingeschränkt werden kann und die somit im Ausmaß überschaubar bleibt, wäre
nichts einzuwenden. In diesem Fall muss
ich mich aber schützend vor die MitarbeiterInnen stellen, da der Umfang der Anfrage
jegliche angemessene Relation vermissen
lässt."
Wir haben dann die Frage gestellt:
"Ist es richtig, dass Sie sich als Bürgermeister der Stadt Innsbruck aktuell kurzfristig
keinen Überblick darüber verschaffen können, wie viele Rechtsstreitigkeiten der
Stadtgemeinde Innsbruck anhängig sind,
wie hoch die aktuellen Kosten der Rechtsstreitigkeiten sind, wie hoch das Prozessrisiko insgesamt ist etc.?"
Nach der ersten Antwort hätte es heißen
sollen: "Ja, ich kann es nicht sagen!" Herr
Bürgermeister hat aber geantwortet, dass
das nicht richtig ist, denn er hat den Überblick, wie viele Rechtsstreitigkeiten am Laufen sind.
Da frage ich, warum Du uns nicht die richtige Antwort gegeben hast? Wenn Du es allerdings nicht weißt, hast Du die zweite
Frage falsch beantwortet. Was stimmt nun
wirklich?
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Ich muss zugeben, ich war auch etwas über die Anfragebeantwortung verwundert, denn ich kann
mir nicht vorstellen, dass die Stadt Innsbruck nicht auf Knopfdruck darüber Auskunft geben kann, in welche Rechtsstreitigkeiten wir involviert sind. Letztendlich geht
es da ja um Steuergeld, das verwendet
wird.
Ich kann mich auch erinnern, dass sehr
viele solcher Akten durch den Stadtsenat
gehen. Das heißt, es muss aktenkundig
sein. Ich frage mich, ob die richtigen Personen zu dieser Anfragebeantwortung befragt
wurden. Ich bin mir nämlich ziemlich sicher,
dass die richtige Person, wenn man sie
fragt, sehr wohl darüber Auskunft geben
kann.