Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 01-Protokoll-29-01-2020.pdf
- S.152
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zu 2.13. pre-paid Smart-Metering
Die Einführung eines Vorauszahlungstarifs wird die IKB nach Einführung der Smart-Meter
evaluieren.
zu 2.14. Stromzähler mit Leistungsbegrenzer
Mit der Einführung der neuen Zählergeneration kann die Anschlussleistung im Bedarfsfall gedrosselt werden. Diese Funktion bietet insbesondere die Möglichkeit, den Abschaltprozess
zusätzlich zu verlängern und mit der Leistungsbegrenzung eine weitere Stufe einzuführen.
Wie im Dokument ausgeführt können damit unter Umständen allfällige Mehrbelastungen in
Folge einer gänzlichen Stromabschaltung vermieden werden.
Einer Diskussion der Rahmenbedingungen der Durchführung einer solchen Leistungsbegrenzung steht die IKB grundsätzlich offen gegenüber.
zu 2.15. Faire Tarife
Das Produktportfolio des IKB-Stromvertriebs ist sehr schlank und besteht derzeit aus zwei
Basisprodukten und zwei optional wählbaren Zusatzprodukten. Richtig ist, dass im Zuge der
Smart-Meter-Einführung die Möglichkeit zu vielschichtigeren, komplexeren Stromtarifen geschaffen wird. Solche Tarife werden am Markt aller Wahrscheinlichkeit nach auch nachgefragt werden. Die IKB ist aber weiterhin um eine faire und transparente Tariflandschaft bemüht.
Für Rückfragen zum Thema Energiearmut oder der gegenständlichen Stellungnahme stehen
Ihnen gerne zur Verfügung:
Reinhard Hilber, Geschäftsbereichsleiter Kundenservice, +43 512 502 5620, reinhard.hilber@ikb.at
MMag. David Anfang, Stabstellenleiter Stabsstelle Vorstand, +43 512 502 5104, david.anfang@ikb.at
Mit freundlichen Grüßen
Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft
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ENERG IE · INTER N ET UND IT · WASSER UND ABWASSER · ABFAL L · BÄDER
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