Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt_18.59.52.pdf

- S.167

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(zu Punkt 39.3)

Stadtmagistrat Innsbruck
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Aussetzung der Mietzinserhöhungen in den Gemeindewohnungen

Der Gemeinderat beauftragt Herrn Burgermeister als Gesellschaftervertreter der Stadt Innsbruck, eine
Aussetzung der Mietzinserhohungen bei den Wohnungen der IIG zu erwirken

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Mit 1. April wurde bundesweit die Anhebung der Richtwert- und Kategoriemieten in Altbauwohnungen fällig.
Die Richtwert- und Kategoriemieten werden demnach um knapp 6 Prozent steigen Die IIG hat angekündigt, in
der Folge die Mieten in den Stadtwohnungen mit Juni anzuheben
Die Stadt Innsbruck hat als alleinige Gesellschafterin der IIG entscheidenden Einfluss auf die
Mietpreisbildung der IIG und kann eine Aussetzung der Mietzinserhöhung erwirken.
Die Gemeinderatsfraktionen sind bereits in Gesprächen, um auf Maßnahmen zur Abfederung der massiven
Teuerungswelle ebenfalls zu reagieren. In den Stadtwohnungen leben zu einem großen Teil Menschen, die
sich auf dem privaten Wohnungsmarkt kaum mit Wohnraum versorgen könn(t)en und die aufgrund ihrer
Einkommenssituation von der Teuerung besonders stark betroffen sind. Die Aussetzung der Mieterhöhung ist
daher eine zweckmäßige und unbürokratische Maßnahme, die geeignet ist, den Betroffenen Amtswege zu
ersparen.
Die Landeshauptstädte Graz und Salzburg haben bereits vorbildlich auf die Anhebung der Mieten in den
Stadtwohnungen verzichtet.

Bedeckungsvorschlag: Mehreinnahmen aus der Kommunalsteuer oder aus den Abgabenertragsanteilen

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