Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt_18.59.52.pdf

- S.178

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bewirtschaftung unabhängig davon, ob selbiger stadtrechtskonform erfolgte, vom
Gemeinderat der Stadt Innsbruck aufgehoben wird.
Das bedeutet im Klartext: Es wurde lediglich beantragt, der vom Stadtsenat gefasste
Beschluss: ,,Darüber hinaus wird das Amt für Wald und Natur ersucht, in Zusammenarbeit mit dem Referat Parkraumbewirtschaftung einen Parkraumbewirtschaftungsvorschlag analog zu anderen bewirtschafteten Naherholungsräumen (Hungerburg, Kranebitten, ,,Hawaii", Schloss Ambras) für den gesamten als Parkplatz genutzten Straßenraum nördlich des Planötzenhofes auszuarbeiten und dem StS/Gr vorzulegen" - wird aufgehoben.

Somit kann die Rechtskonformität der Zurückweisung des Antrages durch den Bürgermeister angezweifelt werden.
Vorschlag: Der Bürgermeister könnte auch zeitgerecht vor der GR-Sitzung die Gemeinderatsfraktionen über eine Zurückweisung eines Antrages informieren. Eine Abklärung diesbezüglich vor der GR-Sitzung bringt Zeitersparnis!
Letztendlich stellt sich die Frage, warum der komplette Antrag zurückgewiesen wurde, und nicht nur Punkt a) des Antrages, zumal u.a. im Vergleich bei der Beschlussfassung über die Neugestaltung des Bozner Platzes (Offener, einstufiger Realisierungswettbewerb Wettbewerbsergebnis und Planungsauftrag Maglbk/6307/TB-STNB/1) nur über Punkt 4 abgestimmt werden konnte (Die Magistratsabtei/ung III, Amt
Grünanlagen wird ermächtigt entsprechend dem Wettbewerbsergebnis und auf Basis
einer Marktsondierung eine Reservierung von hochstämmigen Bäumen (Stammumfang mind. 40-50 cm) bei der Baumschule Lorenz von Ehren GmbH & Co.KG, Maldfe/dstraße 4, 21007 Hamburg, Deutschland mit einer Angebotssummevon €
44.620,00,- zzgl. 20 % MwSt. vorzunehmen.) Die Beschlussfassung über die Punkte
1. 2. Und 3. mussten mangels Fehlers der ressortführenden Stadträtin, als auch des
Bürgermeisters verschoben werden.
Die Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck ortet daher unter anderem eine Ungleichbehandlung durch den Vorsitzenden, und ersucht zukünftig die gleichen Maßstäbe bei allen Gemeinderatsfraktionen anzusetzen.

Das Gerechte Innsbruck bringt daher den gegenständlichen Antrag neuerlich
ein. Um jeglichen Zweifel, obgleich der Rechtskonformität aus dem Weg zu
räumen - korrigiert: