Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt_18.59.52.pdf
- S.195
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(zu Punkt 39.23)
1
StR Rudi Federspiel
eingelangt am
1. Bgm.-Stv. Markus Lassenberger
KO Andrea Dengg
KO Stv. Andreas Kunst
GRin Beatrix Klaus
Stadtmagistrat Innsbruck
GRin Deborah Gregoire
•
9. Mai 2022
I~. Gt-AT 1,1()7-fJ o-z -z.
GRin Astrid Denz
Gesch ss!elle für Gemeinderal u11u )taätsenat
Innsbruck, am 17.05.2022
Antrag
betreffend die Durchführung von Straßenbaumaßnahmen
Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Jede straßenbauliche Maßnahme, die dazu führt, dass nach Abschluss der
betreffenden Bauarbeiten die für den motorisierten Verkehr bestimmte Fahrbahn
verengt bzw. verschmälert wird, ist - unabhängig von den Kosten der betreffenden
Maßnahme - dem Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen.
2. Die in Absatz 1 angeführten Maßnahmen sind im Amtsantrag schriftlich zu im Hinblick
auf ihre Notwendigkeit bzw. die dahinterstehende Motivation begründen.
3. Die in Absatz 1 angeführten Maßnahmen sind grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn
sie aufgrund zwingender sachlicher Notwendigkeiten durchgeführt werden. Eine rein
ideologisch begründete Verengung/ Verschmälerung von Fahrbahnen, etwa um in
weiterer Folge 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkungen zu erzwingen oder generell
den MIVaus der Stadt zu drängen, ist unzulässig.
Begründung:
Die Alleingänge der ressortführenden Stadträtin im Zuge der einer ideologiegetriebenen „AntiAutofahrer"-Politik sind tunlichst zu unterbinden . Ein Schritt dazu ist es, genannte Person bei
der Beauftragung von Tiefbauarbeiten an die Kandare zu nehmen, um unliebsame
Überraschungen und eine den MIV benachteiligend Verkehrspolitik zumindest ·n diesem
Bereich zu verhindern.
Bedeckungsvorschlag: nicht erforderlich
L
,/Jfrticl(J)-C/IA1