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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt_18.59.52.pdf

- S.256

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Erläuterungsbericht GesFWP IBK-F2.0 (Entwurf) – Stand 03.03.2022

1.

Einleitung

1.1

Bestandteile der Verordnung

Einleitung

Der GesFWP IBK-F2.0 besteht aus unterschiedlichen Dokumenten. Teil der Verordnung sind der
Flächenwidmungsplan selbst, das dazugehörende Legendenbuch und die planliche Darstellung
der Kenntlichmachung. Ergänzend gibt es Erläuterungen und aufgrund der Notwendigkeit einer
Strategischen Umweltprüfung einen Umweltbericht.
Der GesFWP IBK-F2.0 besteht aus folgenden Dokumenten:
Dokument

Flächenwidmungsplan GesFWP

Legendenbuch

Anmerkung
Der gesamtstädtische Flächenwidmungsplan (GesFWP) ist
ein digital erstellter Flächenwidmungsplan, der analog
rechtskräftig wird. Da das gesamte Stadtgebiet im Maßstab
M 1:5.000 dargestellt wird, besteht der analoge, also ausgedruckte Verordnungsplan aus mehreren Planschnitten,
die grob nach der Lage im Gemeindegebiet bezeichnet
werden.
Die Legende (Zeichenerklärung) zum gesamtstädtischen
Flächenwidmungsplan erläutert die verschiedenen Planzeichen und umfasst Zähler für eine genaue Zuordnung der
Flächen sowie ergänzende Festlegungen.
Da die Legende sehr umfangreich ist, wird sie zur besseren
Lesbarkeit und Übersicht als A4-Buch zusammengefasst.

Kenntlichmachungen

Zur besseren Lesbarkeit des Verordnungsplanes werden
die planungsrelevanten Kenntlichmachungen gesondert in
einem eigenen Plan dargestellt. Für die Druckversion des
Planes wird wie schon beim Verordnungsplan auf Blattschnitte zurückgegriffen. Die Widmung ist hier im Hintergrund angedeutet.
Der Plan Kenntlichmachungen ist Teil des Verordnungsplans IBK-F2.0.

Erläuterungsbericht

Umweltbericht

Der Erläuterungsbericht zum gesamtstädtischen Flächenwidmungsplan fasst die wesentlichen fachlichen und rechtlichen Grundlagen für die Neuerlassung des Flächenwidmungsplans zusammen. Außerdem werden die darauf aufbauenden Widmungsadaptierungen beschrieben und mit
Beispielen visualisiert.
Gem. § 116 Abs. 3 TROG 2016 ist für die Neuerlassung
oder Änderung des Flächenwidmungsplans auf der Grundlage des Örtlichen Raumordnungskonzepts der Landeshauptstadt Innsbruck jedenfalls eine Umweltprüfung durchzuführen.
Der Umweltbericht zum Gesamt-FWP dokumentiert diese
Umweltprüfung, die inhaltlich auf der Umweltprüfung zum
ÖROKO 2.0 aufbaut.

Stadt Innsbruck

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