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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt_18.59.52.pdf

- S.263

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Einleitung

Erläuterungsbericht GesFWP IBK-F2.0 (Entwurf) – Stand 03.03.2022

 digitale Flächenwidmungspläne - rechtskräftig
Sind jene Pläne, die digital erstellt wurden. Sie sind allerdings auch nur als analoger Planausdruck rechtkräftig.
 FWP TIRIS Thema: Raumordnung - Flächenwidmung1
Der digital abrufbare Flächenwidmungsplan auf der Homepage des Landes Tirol (tirisMaps)
stellt die vollflächige Widmung über das gesamte Gemeindegebiet in einer laufend aktualisierten Planübersicht dar. Er ist digital erstellt und übernimmt die analogen und digital erstellten Widmungspläne 1:1 ohne Änderungen. Dieser FWP TIRIS steht seit Anfang 2019 im
TIRIS MAPS jedem InternetnutzerInnen zur Verfügung. Diesem Plan kommt keine Rechtskraft zu, Darstellungen insb. alter Pläne können hier falsch oder unvollständig sein. Amtsintern ist dieser Plan vor allem eine Arbeitsgrundlage, die aktuell genau geprüft wird.
 Flächenwidmungsplan nach ÖROKO / Gesamthafter Flächenwidmungsplan (GesFWP)
Der gesamtstädtische Flächenwidmungsplan ist der vorliegende Flächenwidmungsplan für
die Gesamtstadt Innsbruck und ist ein gesamtstädtisch überarbeiteter, aktualisierter und digital erstellter Flächenwidmungsplan. Auch dieser Plan wird zuerst nur analog (also im
Planausdruck) rechtkräftig.
 elektronischer Flächenwidmungsplan (eFWP) = Ziel Amt der Tiroler Landesregierung
Der eFWP ist Ziel im Sinne der Digitalisierung städtischer Informationen und Daten, ein Service für die BürgerInnen und zudem eine Erleichterung für die Planauskunft (Entlastung u.a.
für BauberaterInnen), die damit auch digital und allenfalls auch nur im telefonischen Kontakt
mit der Stadt erfolgen kann. Behördengänge werden weniger aufwendig.
Der rechtskräftige GesFWP über die Gesamtstadt ist die erforderliche technische Basis für
die Überhebung der Widmungen in den elektronischen Flächenwidmungsplan. Dieses
„Übertragungsverfahren“ wird dem aktuell laufenden GesFWP in Rücksprache mit den zuständigen Dienststellen der Tiroler Landesregierung (Genehmigungsbehörde Bau- und
Raumordnung sowie TIRIS) nach dessen Genehmigung direkt nachgeschaltet und läuft
dann formal ohne Auflageverfahren ab. Künftig sind dann alle Flächenwidmungspläne elektronisch.

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1 Link: tirisMaps Land Tirol

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Stadt Innsbruck