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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt_18.59.52.pdf

- S.267

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Planungsgrundlagen

Erläuterungsbericht GesFWP IBK-F2.0 (Entwurf) – Stand 03.03.2022

Die entsprechenden Bestimmungen der Bestandsaufnahme für die örtliche Raumordnung werden im TROG 2016 (§ 28) selbst geregelt. Dabei werden zusätzlich jene Themen konkretisiert,
die als Kenntlichmachungen im Rahmen der Fortschreibung des ÖROKO erforderlich sind (§ 28
Abs. 2 TROG 2016).
2.4

Bestandsaufnahme

Raumplanerische Festlegungen, wie die Erstellung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
(ÖROKO) oder eines Flächenwidmungsplanes, bedürfen als Grundlage einer zielgerichteten
Situationsanalyse, d.h. das Erfassen des Ist-Zustandes von Raum- und Umweltfaktoren sowie
das Erkennen von planungsrelevanten Entwicklungstendenzen. Die Gemeinde hat „die für die
örtliche Raumordnung bedeutsamen Gegebenheiten und deren voraussehbare Veränderungen
zu erheben und in einer Bestandsaufnahme festzuhalten. … Die Bestandsaufnahme ist regelmäßig auf den aktuellen Stand zu bringen.“ (§ 28 Abs. 1 TROG 2016)
Für die Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzepts der Landeshauptstadt Innsbruck
(ÖROKO 2.0) wurde bereits eine umfangreiche und umfassende Bestandsanalyse erstellt, die
auch Teil des Auflage- und Genehmigungsverfahrens des ÖROKO war. Die betroffenen Fachdienststellen von Bund, Land und Gemeinde waren dabei intensiv eingebunden. Das ÖROKO
2.0 ist seit 31.03.2020 rechtskräftig. Da der gesamtstädtische Flächenwidmungsplan auf dem
ÖROKO 2.0 aufbaut und diesem nicht widersprechen darf, kann auch die Bestandsaufnahme
des ÖROKO 2.0 für den vorliegenden gesamtstädtischen Flächenwidmungsplan herangezogen
werden. Der gesamtstädtische Flächenwidmungsplan nach ÖROKO 2.0 ist 2 Jahre nach
Rechtskraft des ÖROKO neu zu erlassen. Durch diese zeitliche Frist wird eine zeitnahe Überarbeitung des Flächenwidmungsplans angestrebt, daher baut der Flächenwidmungsplan auch auf
der Bestandsaufnahme zum ÖROKO 2.0 auf.
Inhaltlich umfasst die Bestandsaufnahme zum ÖROKO 2.0 zahlreiche Studien und Konzepte,
Datenerhebungen sowie ein naturkundefachliches Gutachten. Dieses Gutachten baut auf der
Biotopkartierung des Amts der Tiroler Landesregierung auf und hat gemäß den Vorgaben für die
Fortschreibung des ÖROKO eine Lebensraumtypenkartierung erstellt. Diese Lebensraumtypenkartierung war die Grundlage für die Erstellung einer aktuellen Lebensraumtypenkartierung sowie der Aktualisierung des Naturwerteplans. Grundsätzlich wird die Bestandsaufnahme durch
die Stadtplanung laufend und anlass- sowie themenbezogen aktualisiert.
Der gesamtstädtische Flächenwidmungsplan ist kein inhaltlich neuer Flächenwidmungsplan,
sondern orientiert sich an den aktuellen Festlegungen, Gegebenheiten und Nutzungen (StatusQuo). Es werden im Wesentlichen die gesetzlich erforderlichen Anpassungen (aufgrund gesetzlichen Grundlagen und den Festlegungen im ÖROKO 2.0) umgesetzt. Die räumlichen Gegebenheiten diesbezüglich haben sich nicht grundlegend oder wesentlich geändert. Die Erhebungen
der Bestandsaufnahme zum ÖROKO 2.0 haben noch immer Gültigkeit. Sie können für den gesamtstädtischen Flächenwidmungsplan herangezogen werden und es bedarf inhaltlich keiner
Aktualisierung. Auch werden mit dem gesamtstädtischen Flächenwidmungsplan keine neuen
Bauplätze geschaffen oder wesentliche Nutzungsänderungen ausgelöst, weswegen die Bestandsaufnahme im Sinne einer Wirkungsanalyse hinsichtlich der Vertretbarkeit von Nutzungsänderungen nicht im Vordergrund stehen muss.
Was natürlich auf Detailebene des Flächenwidmungsplanes mit aktuellen Datengrundlagen ersetzt wurde, ist der Grenzkataster sowie die Naturstandskarte. Da die baulichen Entwicklungen
in der Stadt sehr umfassend und zeitnah erfolgen und (auch unabhängig davon) laufend Neuvermessungen von Liegenschaften erfolgen, kommt es hier auch zu leichten Abweichungen von
Grenzen zwischen dem ÖROKO 2.0 und dem aktuellen Kataster bzw. bei der Berechnung von
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Stadt Innsbruck