Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt_18.59.52.pdf
- S.276
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Erläuterungsbericht GesFWP IBK-F2.0 (Entwurf) – Stand 03.03.2022
Umwidmungen
Mit dem gesamthaften Flächenwidmungsplan erfolgt eine einheitliche Benennung (inkl. Kurzbezeichnung im Plan), für alle Sondernutzungen je nach tatsächlicher Funktion und abgestimmt auf
die gesetzlichen Bestimmungen im TROG. Das heißt, die Sonder- und Vorbehaltsflächen wurden anhand der aktuellen gesetzlichen Grundlage adaptiert (z.B. Anpassung an aktuelle TROGParagraphen, Ergänzung mit zusätzlichen Informationen wie Bettenanzahl bei Beherbergungsgroßbetrieben) und die Abgrenzungen im Plan auf Richtigkeit überprüft und ggf. angepasst.
Weiters wurden eine möglichst kompakte und verständliche Benennung / Bezeichnung angestrebt. So wurden beispielsweise Widmungsergänzungen wie „mit Nebeneinrichtungen“ oder
„mit ergänzenden Einrichtungen“ entfernt, da dies ohnehin gemäß § 43 Abs. 2 TROG unter den
jeweiligen Überbegriffen rechtlich zulässig ist.
Sonderflächen und Vorbehaltsflächen mit mehreren Nutzungen / Funktionen erhalten entsprechende „Mehrfachfestlegungen“, also eine Aufzählung der vorhandenen Nutzungen (in der Legende durch ein „+“ aneinandergereiht). Die Nutzungen sind in der Regel stark miteinander auf
der Fläche vermischt und können daher nicht sinnvoll getrennt voneinander festgelegt werden.
Ein besonderes Thema sind Sonderflächen für Widmungen mit Teilfestlegungen gem. § 51
TROG. Seit ca. 10 Jahren ist für diese Sonderflächen eine eigene planliche Darstellung der verschiedenen Teilfestlegungen auf den einzelnen Ebenen bzw. Teilflächen solcher Ebenen erforderlich. Die reine textliche Erläuterung wie früher ist nach Rücksprache mit der Abteilung Bauund Raumordnungsrecht des Amtes der Tiroler Landesregierung nur bei einer eindeutigen Zuordnung der verschiedenen Nutzungen auf eine ganze Ebene (in der Regel ein Geschoss) zulässig, ansonsten bedarf es einem detaillierten Teilplan. Für jene Sonderflächen mit Teilfestlegungen, für die also bisher keine Detailpläne vorhanden waren, mussten diese Teilpläne basierend auf den Bauakten neu erstellt werden. Die Teilpläne sind wie üblich in der Legende des
Verordnungsplanes („hier im Legendenbuch“) enthalten.
Beispielhaft für die Vereinheitlichung von Sonderflächenbezeichnungen werden hier zwei Beispiele angeführt:
Im Bereich der Sonder- bzw. Vorbehaltsflächen für städtische Bildungs- und Betreuungseinrichtungen wurde festgestellt, dass es für die selbe Nutzung diverse unterschiedliche Benennungen/Kürzel gibt (z.B. Kiga, Kg, Ki für Kindergarten). Dabei kommen Kindergärten oft in Kombination mit Kinderkrippen und anderen Kinderbetreuungseinrichtungen wie u.a. Horteinrichtungen
gemeinsam vor, und ändert sich dies durchaus je nach Bedarf im Stadtteil und gesellschaftlichen
Anforderungen laufend. Die Bezeichnung der Sonderfläche Kindergarten ist daher für die tatsächliche Nutzung nicht mehr aktuell. Diese unterschiedlichen Benennungen und Funktionen
werden daher schon seit einigen Jahren bei neuen Flächenwidmungsplänen unter dem neuen
Begriff Be Betreuungseinrichtung zusammengefasst. Diese Vorgangsweise, die den sozialgesellschaftlichen und rechtlichen Anforderungen der Einrichtungen besser gerecht wird, wird auf
die gesamte Stadt übertragen. Ähnlich erfolgt das bei Bildungseinrichtungen, wie Volksschule,
Schule, Hauptschule / Neue Mittelschule, Schulzentrum oder ähnlich diversen Begriffen für die
gleiche städtische Funktion. Diese werden neu unter dem Begriff Bildungseinrichtungen zusammengefasst. Kombinierte Standorte, so genannte Campus-Areale mit Kinderbetreuungseinrichtungen und Schule erhalten die neue Benennung BBe Bildungs- und Betreuungseinrichtung.
Jene Betreuungseinrichtungen, welche für die Bedürfnisse ganz spezifischer Gruppen festgelegt
wurden, wurden ebenfalls überarbeitet und begrifflich zusammengefasst. So wurde aus den
Sonder- bzw. Vorbehaltsflächen Kinderdorf, Kinderheim, Jugendheim der einheitliche Begriff
BBe+BhKJ Bildungs- und Betreuungseinrichtung mit Beherbergung für Kinder und Jugendliche.
Stadt Innsbruck
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