Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt_18.59.52.pdf

- S.293

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(zu Punkt 41.6)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 10.06.2022

Ablehnung der Anfragebeantwortung betreffend Beratung und Rechtsvertretung durch
Anwaltskanzleien im Stadtmagistrat Innsbruck; Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/52/2022;
ANFRAGE von GR Depaoli vom 19.05.2022;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Depaoli hat am 19.05.2022 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
In der Anfragebeantwortung "Stadtmagistrat Innsbruck, Beratung und Rechtsvertretung durch
Anwaltskanzleien, Kosten"; Zahl Maglbk/41563/GfGR-AF/39/2022, ist Folgendes zu lesen:
Sehr geehrte GemeinderätInnen,
die Beantwortung der gegenständlichen Anfrage wird gemäß § 18 Abs. 4 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) von mir als Bürgermeister abgelehnt. Eine Beantwortung würde einen enormen Zeitaufwand in zahlreichen Dienststellen des Stadtmagistrats
verursachen, insbesondere in der Mag.-Abt. I, Präsidial- und Rechtsangelegenheiten, aber
auch der Mag.- Abt. II, der Mag.-Abt. III und der Mag.-Abt. IV, da in diesen verwaltungsbehördliche/gerichtliche Verfahren abgewickelt werden. Um der Anfrage nachzukommen,
müssten sämtliche Gerichtsakten im gesamten Stadtmagistrat seit 2018 einzeln durchgesehen werden, was mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden wäre. Gegen die Beantwortung einer spezifisch gestellten Anfrage, bei der die Recherche auf einzelne Bereiche eingeschränkt werden kann und die somit im Ausmaß überschaubar bleibt, wäre
nichts einzuwenden. In diesem Fall muss ich mich aber schützend vor die MitarbeiterInnen
stellen, da der Umfang der Anfrage jegliche angemessene Relation vermissen lässt.
Stellungnahme des Fragestellers zur Ablehnung der Beantwortung:
Es wird festgestellt, dass der Fragesteller, die Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck,
davon ausgegangen ist, dass sich die Rechtsstreitigkeiten der Stadt Innsbruck in einem
durchaus überschaubaren Rahmen befinden, die Kosten etc. selbiger digital so erfasst
sind, sodass der Bürgermeister und Finanzreferent der Stadt Innsbruck Georg Willi sich
jederzeit umgehend einen Gesamtüberblick schaffen kann und die Anfrage daher durch-