Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt_18.59.52.pdf
- S.306
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Radwegachse Karmelitergasse - Olympiabrücke, Planungsbeginn im
Herbst 2022, nach Abschluss der Planungen werden diese den entsprechenden Gremien vorgelegt.
Innbrücke Sillmündung – Hallerstraße, Planungsbeginn im
Herbst 2022, nach Abschluss der Planungen werden diese den entsprechenden Gremien vorgelegt.
Rad- Fußwegunterführung Ampfererstraße/Alter Mitterweg, Planung
muss mit der ÖBB abgestimmt werden. Nach Abschluss der Planungen werden diese den entsprechenden Gremien vorgelegt.
Frage 7:
Welche Förderungen auf Bundes- bzw. Landesebene, abhängig vom jeweiligen
Vorhaben, konnten bis jetzt für welche Vorhaben des Masterplan Radverkehr 2030 lukriert werden? (Um detaillierte Aufstellung: Vorhaben/Gesamtkosten
des Vorhabens/Höhe Finanzmittel Stadt Innsbruck für das Vorhaben/Höhe Förderungen für das Vorhaben wird ersucht)
Antwort:
Von Seiten des Förderungsgebers "klimaaktiv" gibt es noch keine Zusagen.
Nach Urgenzen wurde mitgeteilt, dass die Bearbeitung der eingelangten Förderanträge im Sommer 2022 erfolgen wird.
Vom Land Tirol gibt es die Förderungszusage für das Projekt Geh- und Radweg Innsbruck Natters mit einer 60%-Förderung.
Frage 8:
Wie hoch ist der geschätzte Kostenrahmen Masterplan Radverkehr 2030 für die
Stadtgemeinde Innsbruck mit Stand Mai 2022?
Antwort:
Der Kostenrahmen der Maßnahmen beträgt € 37.900,000,-- auf Preisbasis
Oktober 2020. Eine Hochrechnung auf gestiegene Baupreise bis zum
Jahr 2030 ist derzeit wegen der volatilen Preissituation nicht zweckmäßig.
Frage 9:
Gemäß § 51 Abs. 3 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) muss jedes
Vorhaben für sich ausfinanziert sein. Aufträge für Vorhaben dürfen nur vergeben
und vertragliche Verpflichtungen hierüber nur eingegangen werden, wenn die zu
ihrer Finanzierung vorgesehenen Mittelaufbringungen gesichert sind.
Frage 9a:
Welche Vorhaben des Masterplan Radverkehr 2030 sind 2022 ausfinanziert bzw.
welche Aufträge für Vorhaben wurden bereits vergeben und vertragliche Verpflichtungen hierüber eingegangen, da die zur Finanzierung vorgesehenen Mittelaufbringungen gesichert waren bzw. gesichert sind?
Antwort:
Die oben angegebenen Vorhaben 2022 sind finanziert. Es wurden keine vertraglichen Verpflichtungen ohne finanzielle Bedeckung eingegangen.
Frage 9b:
Welche Vorhaben des Masterplan Radverkehr 2030 sind 2023 ausfinanziert bzw.
welche Aufträge für Vorhaben wurden bereits vergeben und vertragliche Verpflichtungen hierüber eingegangen, da die zur Finanzierung vorgesehenen Mittelaufbringungen gesichert sind?
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