Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt_18.59.52.pdf
- S.311
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(zu Punkt 41.9)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER
Sachbearbeiter
Telefon
Email
Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 08.06.2022
Verwendung der Verfügungsmittel des Bürgermeisters, Konkretisierungen zu einzelnen
Positionen; Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/55/2022;
ANFRAGE von GR Depaoli vom 19.05.2022;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Depaoli hat am 19.05.2022 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
In der Anfragebeantwortung zur Anfrage vom 12.04.2022 "Verfügungsmittel des Bürgermeisters, Verwendungszwecke im Jahr 2021"; Zahl Maglbk/41563/GfGR-AF/34/2022; ANFRAGE
von GR Depaoli vom 24.03.2022, teilen Sie Folgendes in der Aufstellung mit:
Verfügungsmittel des Bürgermeisters:
09.12.2021: € 3.000,-- Kostenbeitrag Renovierung Gießerei Sankt Bartlmä
In einer weiteren Anfragebeantwortung bezüglich der Verfügungsmittel des Bürgermeisters
teilen Sie Folgendes mit:
Frage 6a: Um welche Gießerei handelt es sich, und was konkret wurde renoviert?
Antwort: Unterstützt wurde die bauliche Adaptierung einer der Hallen im Areal Sankt
Bartlmä in Innsbruck.
Der Bürgermeister teilt also in einer ersten Anfragebeantwortung mit, dass es sich bei den
Verfügungsmittel des Bürgermeisters in Höhe von € 3.000,-- um einen Kostenbeitrag für die
Renovierung einer Gießerei handelt.
In einer weiteren Anfragebeantwortung teilt der Bürgermeister mit, dass eine bauliche Adaptierung einer der Hallen im Areal Sankt Bartlmä unterstützt wurde.
Faktum ist, dass es am Areal St. Bartlmä einerseits keine Gießerei mehr gibt und andererseits
sich die Hallen in Privateigentum befinden. Es stellt sich daher die Frage, wer konkret mit den
gegenständlichen Verfügungsmittel des Bürgermeisters in Höhe von € 3.000,-- unterstützt
wurde.