Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt_18.59.52.pdf

- S.319

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt_18.59.52.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2022
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
auch durch Schließen der Fenster im Innenraum nur marginal abgesenkt werden kann. Nicht
umsonst erfährt er zur Kompensation dieser besonderen Geräuschcharakteristik einen Pegelzuschlag von 5 dB in der Fluglärmbeurteilung.
Es ist für die AnrainerInnen klar, dass die Zunahme an Hubschrauberstarts und Landungen
am Innsbrucker Flughafen sowie die damit einhergehenden Rund-, Sightseeing, Foto- und/oder Shoppingflüge nachfolgenden öffentlichen Interessen entgegenstehen:






Der Schutz der Allgemeinheit, insbesondere der AnrainerInnen, zu welchem Schutz
die Hintanhaltung von Gefährdungen und Belästigungen, insbesondere durch Lärm,
Beeinträchtigung der Wohnqualität und des Erholungswertes gehört, wobei die Lärmbelästigung bei Hubschrauberabflügen und Landungen in Bezug auf einen in einem
bewohnten Gemeindegebiet gelegenen Start- und Landeplatz evident ist.
Der Schutz der Natur, insbesondere der unter gesetzlichem Schutz stehende Naturpark Karwendel im Umfeld des Innsbrucker Flughafens zur Erhaltung des Naturhaushalts sowie des hohen Erlebnis- und Erholungswertes der charakteristischen Naturlandschaft.
Der Schutz einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Wildes durch Aufbau und
Erhaltung eines artenreichen und gesunden, den Erfordernissen der Landwirtschaft
und Forstwirtschaft angepassten Wildbestandes.

Da diese Flugbewegungen zur Erhaltung und Verbesserung des Ertrags eines privaten Wirtschaftsunternehmens dem wirtschaftlichen Eigeninteresse dienen und keinen im öffentlichen
Interesse liegenden, notwendigen oder entscheidenden Beitrag zur Volkswirtschaft oder medizinischen Versorgung darstellen, ist im Sinne des Schutzes der Allgemeinheit dieser Ausuferung des Hubschrauberverkehrs sicher Einhalt zu gebieten.
Es ergeht daher diese Anfrage an Herrn Bürgermeister Willi als Eigentümervertreter der Flughafen Betriebsgesellschaft:
Frage 1:

Wie viele Hubschrauber-Passagierflüge im Sinne von Rundflügen, Nordkettenflügen, Fotoflügen und Shoppingflügen fanden im Jahr 2019 (also vor der Pandemie)
statt und wie viele in den Monaten Jänner bis Mai 2022?

Antwort:

Eine Erfassung des Fluggrundes findet – wie bei allen Flugbewegungen –
nicht statt. Es werden lediglich Streckenflüge (von A nach B) und Rundflüge
(von A nach A) unterschieden. Bei Rundflügen werden demnach private
Rundflüge gemeinsam mit Einsatz- und Arbeitsflügen - z. B. mit technischem Material für Baustellen im Hochgebirge - erfasst. Eine weitere Unterscheidung ist nicht möglich.
Im Jahr 2019 wurden insgesamt 70 Rundflüge mit Hubschraubern am Flughafen Innsbruck durchgeführt.
Im Jahr 2022 wurden bisher bis Ende Mai 11 Rundflüge durchgeführt.
Bei den "Shopping-Flügen", über die medial berichtet wurde und die auch in
der Anfrage erwähnt wurde, handelt es sich um leere Überstellerflüge eines
großen Anbieters aus Vorarlberg zu gewerblichen Einsätzen in Innsbruck/Tirol. Diese Leerflüge werden nun vermarktet und können von Privatpersonen
gebucht werden. Die Flüge würden aber in jedem Fall auch ohne PassagierInnen stattfinden! Dies wurde vom Unternehmen nochmals bestätigt.
Seite 2 von 3