Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt_18.59.52.pdf
- S.324
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Es zeigt sich anhand der internen Auswertung, dass nur an 20 % der Samstage
und Sonntage das behördlich genehmigte Betriebszeitende von 20:00 Uhr eingehalten wurde. Bei Betrachtung des gesamten Wochenendes zeigt sich, dass es
kein einziges Wochenende in der Wintersaison 2021/22 gibt, wo das Betriebszeitende von 20:00 Uhr eingehalten wurde. Ein verspäteter Start am Wochenende
während des Wintercharters wäre also als üblich einzustufen.
Es wird nun gebeten, eine Bestätigung oder eine Korrektur dieser Auswertung
durch die FIughafenbetriebsgesellschaft einzuholen.
Antwort:
Aus Zeitgründen können die Berechnungen und Analysen des Fragestellers
nicht im Detail überprüft werden. Die Ergebnisse sind aber bei erster Durchsicht plausibel.
In der bei der ersten Anfrage mitgelieferten Übersicht wurde auch die Spalte
mit den jeweiligen Begründungen mitgeliefert. Aus der Übersicht lässt sich
erkennen, dass im vergangenen Winter gerade die Gründe "Wetter" (in Innsbruck, aber im vergangenen Winter insbesondere auch an den HerkunftsSeite 4 von 5