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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt_18.59.52.pdf

- S.395

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B EG R Ü N DU N G:

Die Promenade entlang des Inn ist ein beliebter Spazierweg. Sie wird von Familien mit
Kinderwägen, Hundebesitzern und Joggern benutzt. Diese Promenade ist ausschließlich
Fußgängern vorbehalten wird jedoch zum Teil leider auch von Radfahrern benutzt, was
natürlich laufend zu Konfliktpotential führt. Es ist dort auf Grund der mangelnden Breite
einfach zu wenig Platz für Fußgänger UND Radfahrer. Beim Haus Uferstraße 102 wird mit
einem Verkehrsschild „Gehweg" jedenfalls darauf hingewiesen. Dieses Schild wird jedoch oft
ignoriert.
Generell ist festzustellen, dass die Beschilderung des Radweges ab der Karwendelbrücke
unübersichtlich und mangelhaft ist. Eigentlich müssten Radfahrer die Dr.-Stumpf-Straße
benutzen . Radfahrer nutzen jedoch gerne die Uferstraße, die allerdings in einer Sackgasse
endet. Ein Schleichweg {Privatgrund) an der Gärtnerei Jägerbauer vorbei führt zwar zur Dr.Stumpf-Straße, dennoch wird von einigen Radfahrern die schmale Hans-FlöckingerPromenade benutzt, die als Gehweg gedacht und auch ausgeschildert ist.
Anrainer berichten hier laufend von Konfliktpotential durch Radfahrer.
Um hier Abhilfe zu schaffen, könnte hier z.B . die Rampe vor der Uferstraße 102 entfernt und
durch eine entsprechende barrierefreie und quer zur Promenade errichtete und mit Handlauf
versehene
Rampe
ersetzt
werden.
Weiters
bedarf
es
unmissverständlicher
Bodenmarkierungen und einer baulichen und entfernbaren {Winterdienst, Gartenbauamt,
usw.) versetzte Barriere, die von Kinderwägen und Rollstuhlfahrern passierbar ist.
Generell sollte die Beschilderung für Radfahrer bereits ab der Karwendelbrücke
unmissverständlich darauf hinweisen, die Dr.-Stumpf-Straße und nicht die Uferstraße zu
benutzen.

Bedeckungsvorschlag:

Aus dem laufenden Budget des Verkehrsressorts

Bild 2: Beispiel einer versetzten Barriere (Zams)

Innsbruck, am 22 . Juni 2022