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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt_18.59.52.pdf

- S.397

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Bestandscharakter. Mit dem gesamtstädtischen FLW-Plan (GesFWP) werden alle
Flächenwidmungspläne neu gefasst und digitalisiert. Dieser Plan muss ein ordentliches FLWPlan-Verfahren (d.h. inkl. Auflage- und Stellungnahme-Verfahren sowie Neuerlassung) .
durchlaufen. Darauf aufbauend kann dann der elektronische FLW-Plan (eFWP) erstellt
werden. "
Im Vorfeld war im Zuge der Diskussion des Gesamtflächenwidmungsplans im zuständigen
gemeinderätlichen Ausschuss auf mehrmalige Nachfrage, ob aufgrund dieses Plans - trotz
der Beteuerungen im Amtsakt - Widmungsänderungen erfolgen würden , dies seitens der
Vertreter des Amts Stadtplanung immer verneint worden .
Im Nachhinein stellt sich nun allerdings heraus, dass sehr wohl Widmungsänderungen
vorgenommen wurden.
Zudem konnte bisher zumindest ein Fall erhoben werden , in dem durch vorgesehene
Umwidmung von Grundstücken hingegen der Auskunft der Stadtplanung eine
Verschlechterung der derzeitigen Widmung (von Gewerbe in Freiland und Grünzug) eventuell
aufgrund einer Stellungnahmen deren Berücksichtigung angezweifelt werden kann
durchgeführt wird .
In der Anfragebeantwortung Maglbk/41563/GfGR-AF/48/2022 ist folgendes angeführt:
„Eine flächendetaillierte Auflistung über alle Flächen, für die in Übertragung alter analoger Pläne und
Plangrundlagen in einen digitalen Plan aufgrund rein gesetzlicher Anforderungen (wie Grenzabstände,
vermessene Grund- grenzen oder Änderungen von früheren Widmungen in aktuelle Kenntlichmachungen und dergleichen) zwingend Neufestlegungen vorzunehmen waren, ist nicht vorhanden. "

Es stell sich deshalb die Frage wie die Stadtplanung dann grundsätzlich wissen will welche
Änderungen sie durch den gesamthaften Flächenwidmungsplan durchführen bzw wie die
Gemeinderäte die das entscheidende Organ darstellen ausreichende Auskünfte darüber
erhalten sollen? Allein dieser Umstand ist aus Sicht der Fraktion FPÖ Rudi Federspiel
ausreichend um hier die notwendigen Unterlagen nachzureichen.

Bedeckungsvorschlag: nicht erforderlich

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