Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf
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1.
Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen
Bgm. Willi: Laut § 25 Abs. 1 Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) hat der
Gemeinderat die Zulässigkeit von Ton- und
Bildaufnahmen zu beschließen.
Beschluss (einstimmig):
Die Aufnahmen von Ton und Bild werden
genehmigt.
2.
FREIRAD Übertragung der "Aktuellen Stunde"
Gebärdensprach- und Schriftdolmetschung
Bgm. Willi: Ich bedanke mich bei Freies
Radio Innsbruck (FREIRAD), das heute wieder die "Aktuelle Stunde" übertragen wird.
Wir sind via Livestream mit vielen ZuseherInnen verbunden, die ich herzlich begrüße.
Ich bedanke mich bei den Gebärdensprachund SchriftdolmetscherInnen, die uns auf
den zusätzlichen Kanälen bis 17:00 Uhr begleiten werden.
Es wird Kenntnis genommen.
3.
Genehmigung der Niederschriften
über die Sitzungen des Gemeinderates vom 13.10.2021 (10. Sitzung)
und 27.10.2021 (11. Sitzung)
Bgm. Willi: Die Niederschriften über die
10. und 11. Sitzung des Gemeinderates
vom 13.10.2021 und 27.10.2021 wurde allen Mitgliedern des Gemeinderates übermittelt.
Erhebt sich gegen die Fassung der Protokolle ein Einwand?
Beschluss (einstimmig):
Die Niederschriften über vorstehend angeführte Sitzungen des Gemeinderates werden genehmigt.
4.
Genehmigung der Tagesordnung
Bgm. Willi: Die Tagesordnung ist Ihnen
zeitgerecht zugegangen.
GR-Sitzung 26.01.2022
Ich beantrage, als Nachtrag nachstehend
angeführten Punkt auf die Tagesordnung zu
nehmen:
Zu Punkt 6. Anträge des Stadtsenates:
-
Richtlinien für Vergabe von Corona-Arbeitsstipendien der Stadt Innsbruck
Beschluss (einstimmig):
Die Tagesordnung sowie vorstehend angeführter Punkt als Nachtrag zur Tagesordnung werden genehmigt.
5.
Redezeitbeschränkung
Bgm. Willi: Des Weiteren wird eine Beschränkung der Redezeit gemäß Beilage
begehrt. Ich bedanke mich vor allem bei GR
Mag. Krackl für die Ausarbeitung. Wir werden die Sitzung so abhalten.
6.
MagIbk/41563/GfGR-WV/1/2022
Wiedervorlage von Anträgen gemäß § 20 Abs. 6 GOGR
Bgm. Willi: Gemäß § 20 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Gemeinderates, seiner
Ausschüsse und des Stadtsenates (GOGR)
habe ich als Bürgermeister Anträge von Gemeinderatsmitgliedern dem Gemeinderat
vorzulegen, sofern diese Anträge nicht innerhalb eines Jahres erledigt worden sind.
Folgende Anträge gelten demnach als noch
nicht abgeschlossen:
Gemeinderat vom 10.12.2020:
-
Zahl GfGR/298/2020
"Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB) und Verkehrsverbund Tirol (VVT), Ticketverkauf für Tarifzonen 14 und 15"
(GR Mag. Falch):
Eingebracht im Gemeinderat am
10.12.2020. Die Behandlung erfolgte
geschäftsordnungsgemäß in der Sitzung vom 21.01.2021. Der Antrag
wurde dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen. Dieser hat
in seiner Sitzung vom 03.02.2021 beschlossen, eine Stellungnahme vom
Verkehrsverbund Tirol (VVT) einzuholen.