Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 01-Protokoll-29-01-2020.pdf

- S.181

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15. Wenn ja, wie sehen dies"e Pläne aus?
16. Wenn nein, warum nicht?

Gemäß § 13, lnnsbrucker Stadtrecht, kann der Bürgermeister die amtsführenden
Stadträte mit der Anfragebeantwortung beauftragen, sofern der Fragesteller nicht
ausdrücklich eine Anfragebeantwortung durch den Bürgermeister selbst begehrt.

Der Fragesteller, das Gerechte Innsbruck, begehrt daher gemäß §13, lnnsbrucker Stadtrecht, ausdrücklich die Anfragebeantwortung durch den Bürgermeister.